Zuschuss

Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Trainingsmaßnahmen"

Trainingsmaßnahmen in Oberösterreich für Menschen mit Beeinträchtigungen: Individualförderung, Rehabilitation und Integration Sehbehinderter, ergänzende Trainings und Deutsch als Fremdsprache. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Förderung von Trainingsmaßnahmen für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich, um individuelle Kompetenzen in motorischen Fähigkeiten, Kulturtechniken, Kommunikationsfähigkeit sowie lebenspraktischen Fertigkeiten, Orientierung und Mobilität zu entwickeln und die gesellschaftliche und berufliche Integration zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Trägerorganisation gemäß §27 Oö. ChG idgF und Abschluss eines Leistungsvertrags (§30 Oö. ChG)
  • Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß §2 des Oö. Chancengleichheitsgesetzes
  • Hauptwohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Oberösterreich
  • kein Bezug vergleichbarer Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften
  • Unionsbürger*innen, Staatsangehörige mit Gleichgestellten Rechten oder Inhaber*innen eines Daueraufenthaltstitels

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über rechtmäßigen Daueraufenthalt
  2. Nachweis der Beeinträchtigung (ärztliches Attest)
  3. Einkommensnachweise
  4. Vermögensnachweise

Beschreibung

In Oberösterreich unterstützt die Landesregierung gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit einer kontinuierlich verfügbaren Zuschussförderung für Trainingsmaßnahmen zugunsten von Menschen mit Beeinträchtigungen. Drei modulare Förderangebote bilden den Kern: Die Individualförderung vermittelt motorische, kommunikations- und kulturtechnische Kompetenzen im Bildungs-, Lebens- und Berufsalltag. Das Programm RISS (Rehabilitation und Integration Sehbehinderter und Späterblindeter) bietet systematische Trainings in lebenspraktischen Fertigkeiten, Orientierung, Mobilität und Kommunikationsfertigkeiten. Eine ergänzende Nachschulung richtet sich an blinde und hochgradig sehbehinderte Personen mit weiterem Förderbedarf. Zusätzlich werden Deutschkurse bis Niveau A2 für sehbehinderte Menschen mit Migrationshintergrund angeboten. Ziel ist die nachhaltige Stärkung individueller Fähigkeiten sowie die gesellschaftliche und berufliche Integration.

Förderberechtigt sind gemäß Oberösterreichischem Chancengleichheitsgesetz gemeinnützige Trägerorganisationen, die nach § 27 anerkannt sind und einen Leistungsvertrag (§ 30) abgeschlossen haben. Voraussetzung für die Teilnehmenden ist ein dauerhafter Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Oberösterreich (§ 2 ChG), Unionsbürgerschaft oder gleichgestellte Rechtsstellung sowie der Verzicht auf gleichartige Bezüge nach anderen Vorschriften. Der Förderzeitraum ist seit dem 05.11.2013 ohne Enddatum unbefristet und Anträge können jederzeit eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen ein ärztliches Attest zur Beeinträchtigung, Nachweise zum rechtmäßigen Aufenthalt sowie aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise. Detaillierte Informationen zu Fristen, Formvorgaben und Antragsmodalitäten sind bei der Abteilung Soziales der Landesregierung Oberösterreich erhältlich.

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