Arbeitsstiftungen
Das Land Salzburg fördert Arbeitsstiftungen zur Qualifizierung und Reintegration arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Abfederung negativer Folgen eines Arbeitsplatzverlustes durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen (Neu-, Höher- und Weiterqualifizierung) zur Reintegration arbeitsloser Personen in den Arbeitsmarkt, finanziert durch Unternehmensbeiträge und unterstützt durch AMS und Land Salzburg.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Neu-, Höher- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen
- Verwaltungskosten (Stiftungsmanagement und Case Management)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Bundesland Salzburg
- Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Abklärung der Vermittelbarkeit
- Freiwillige Teilnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Informelles Ansuchen-Schreiben
Beschreibung
Arbeitsstiftungen dienen als wirkungsvolles Instrument des Landes Salzburg, um den sozialen und wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes entgegenzuwirken. Auf Basis unternehmensinitiierter Vereinbarungen – häufig im Rahmen von Sozialplänen bei größeren Personalabbaumaßnahmen – werden arbeitsmarktpolitische Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei stehen Neu-, Höher- und Weiterqualifizierungen im Mittelpunkt, die gemeinsam von Unternehmensbeiträgen, dem Arbeitsmarktservice (AMS) und dem Land Salzburg finanziert werden. Ziel dieser Initiative ist die nachhaltige Wiedereingliederung arbeitsloser Personen in den Arbeitsmarkt, indem individuelle Maßnahmenpläne entwickelt und durch Case-Management begleitet werden. Die Förderung ist als Zuschuss ausgestaltet, mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten, und greift ebenso bei Verwaltungskosten für Stiftungsmanagement und Beratungsleistungen.
Interessiert sind Unternehmen im Bundesland Salzburg sowie arbeitslose Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die sich freiwillig neu orientieren und weiterqualifizieren möchten. Als Voraussetzungen gelten der Sitz des Antragstellenden in Salzburg, ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, die Abklärung der Vermittlungsfähigkeit sowie die freiwillige Teilnahme. Anträge können jederzeit gestellt werden; ein informelles Ansuchen-Schreiben genügt als Bewerbungsdokument. Durch die laufende Fördermöglichkeit und den partnerschaftlichen Finanzierungsansatz eröffnet sich für betroffene Arbeitnehmer:innen eine flexible und zukunftsgerichtete Unterstützung, die den regionalen Wirtschaftsstandort stärkt und individuelle Perspektiven für eine Rückkehr ins Berufsleben schafft.