Ausbau des Kinderbildungs- und –betreuungsangebotes für Unter-Dreijährige
Förderung der Investitionskosten für den Ausbau von Krabbelstuben in Oberösterreich (zusätzliche Plätze, barrierefrei, VIF-konforme Öffnungszeiten, Qualitätsverbesserungen). Anträge vor Baubeginn, gültig bis 31.08.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Investitionsaufwands (Baukosten) zur Schaffung zusätzlicher Plätze in Oö Krabbelstuben, zur Herstellung von VIF-konformen Öffnungszeiten, zur Erreichung der Barrierefreiheit und für räumliche Qualitätsverbesserungen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten für zusätzliche Kinderbetreuungsplätze
- Kosten zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten
- Kosten für barrierefreie Maßnahmen
- Kosten für räumliche Qualitätsverbesserungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Geeignete elementare Bildungseinrichtung auf Basis des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes
- Land Oberösterreich und/oder privater Förderwerber stellen Co-Finanzierungsmittel zur Verfügung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Planliche Unterlagen mit Kostenschätzung vor Durchführung der Maßnahmen
- Endabrechnung/Gesamtkostenaufstellung nach Investitionsmaßnahmen
Beschreibung
Das Förderprogramm zum Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebotes für Unter-Dreijährige in Oberösterreich unterstützt private Rechtsträger:innen und Betriebskrabbelstuben mit einem Zuschuss zur Deckung der Investitionskosten. Ziel ist es, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, den Betrieb auf VIF-konforme Öffnungszeiten umzustellen, Barrierefreiheit herzustellen und räumliche Qualitätsstandards zu optimieren. Damit leistet die Förderung einen entscheidenden Beitrag, um die Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren zukunftsfähig auszubauen und flächendeckend attraktive Lern- und Spielräume zu ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Vereine, Pfarren, Ordensgemeinschaften, Einzelpersonen und Unternehmen, die eine geeignete elementare Bildungseinrichtung gemäß dem Oö. Kinderbetreuungsgesetz betreiben. Voraussetzungen sind ein konformer Trägerstatus und die gemeinsame Bereitstellung von Co-Finanzierungsmitteln durch das Land Oberösterreich und die privaten Förderwerber:innen. Förderfähig sind Baukosten für neue Kinderbetreuungsplätze, Investitionen in barrierefreie Maßnahmen, bauliche Anpassungen für VIF-konforme Öffnungszeiten sowie räumliche Qualitätsverbesserungen. Anträge müssen vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden; die Förderperiode läuft bis zum 31.08.2027. Für die Antragstellung sind planliche Unterlagen mit Kostenschätzung einzureichen, nach Abschluss der Arbeiten folgt eine Endabrechnung mit Gesamtkostenaufstellung.