Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlingen in Tirol wird während der Lehrzeit ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 200 € monatlich gewährt. Erstanträge sind drei Monate nach Ausbildungsbeginn online einzureichen, Folgeanträge einen Monat nach Beginn des nächsten Lehrjahres.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, den Bestand an Beschäftigten hoch zu halten, Arbeitslosigkeit zu reduzieren und einen Beitrag zur Fachkräfteentwicklung zu leisten. Durch Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten sollen Lehrlinge motiviert werden, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen und Fachkräfte hervorgebracht werden.
Förderfähige Ausgaben
- Lebenshaltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol
- Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten
- Antrag muss für jedes Lehrjahr gesondert gestellt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen
- Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Kopie des Lehr- oder Ausbildungsvertrages oder Nachweis über die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung
Beschreibung
Die Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge in Tirol richtet sich an alle Auszubildenden mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag gemäß Berufsausbildungsgesetz sowie deren gesetzliche Vertreter:innen. Gefördert werden die Lebenshaltungskosten während der gesamten Lehrzeit mit einem monatlichen Zuschuss von 200 €. Voraussetzung ist ein ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol sowie ein Haushaltseinkommen, das die in den Förder-Richtlinien festgelegte Obergrenze nicht überschreitet. Für die Antragstellung müssen Nachweise über bereits zugesagte Unterstützungen anderer Stellen, eine Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde und eine Kopie des Lehrvertrages bzw. ein Ausbildungsnachweis eingereicht werden. Erstanträge sind spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn elektronisch einzubringen, Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des jeweiligen Folgejahres.
Mit dieser Beihilfe verfolgt das Land Tirol das Ziel, die berufliche Qualifikation junger Erwerbstätiger zu stärken, den Bestand an Beschäftigten stabil zu halten und die Fachkräfteentwicklung nachhaltig zu fördern. Durch den finanziellen Ausgleich der Lebenshaltungskosten werden Lehrlinge motiviert, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen und langfristig in der Region tätig zu bleiben. Die Förderung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgelegt und gilt bis zum 31. Dezember 2029. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Arbeitslosigkeit sowie zur Sicherung von Fachpersonal in Tirol.