Zuschuss

Außerordentliche Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen für BezieherInnen der ordentlichen Schul- und Heimbeihilfe gem. Schul- und Heimbeihilfengesetz. Laufende Antragsmöglichkeit.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von Schüler:innen, die eine ordentliche Schul- und Heimbeihilfe erhalten, zur Teilnahme an Schulveranstaltungen durch finanzielle Unterstützung.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug einer ordentlichen Schul- und Heimbeihilfe gemäß Schul- und Heimbeihilfegesetz
  • Antragstellung durch die jeweilige landwirtschaftliche Fachschule mit Bestätigung der Schulveranstaltung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestätigung der Schulveranstaltung durch die jeweilige landwirtschaftliche Fachschule

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung der Mittel

Beschreibung

In Kärnten steht eine außerordentliche finanzielle Unterstützung bereit, die Schüler:innen mit ordentlicher Schul- und Heimbeihilfe gemäß Schul- und Heimbeihilfegesetz den Besuch von Schulveranstaltungen ermöglicht. Als Zuschussförderung richtet sich die Maßnahme an Bildungseinrichtungen, insbesondere landwirtschaftliche Fachschulen, und deckt Aus- & Weiterbildung, soziale Belange sowie Arbeits- & Sozialthemenfelder ab. Ziel ist es, die aktive Teilnahme an Exkursionen, Projektwochen, Sport- und Kulturveranstaltungen zu erleichtern und soziales Engagement zu fördern. Die Förderung kann fortlaufend beantragt werden, da eine laufende Antragsmöglichkeit besteht und die Mittel bedarfsorientiert vergeben werden.

Voraussetzung für die Bewilligung ist der Bezug einer ordentlichen Schul- und Heimbeihilfe sowie eine Bestätigung der geplanten Schulveranstaltung durch die jeweilige landwirtschaftliche Fachschule. Die Anträge werden direkt durch die Einrichtung eingebracht und unterliegen einer rechnerischen sowie sachlichen Prüfung auf wirtschaftliche und zweckentsprechende Mittelverwendung. Erforderlich ist ausschließlich der Nachweis der Veranstaltungsteilnahme – weitere Unterlagen sind nicht vorgesehen. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können und die Förderung seit 2014 ohne Fristende gilt, ermöglicht sie eine unbürokratische Unterstützung. Die Abwicklung erfolgt über das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, das die Entscheidung im Rahmen einer Ermessensentscheidung trifft.

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