Basis- und Projektförderungen - Gewaltschutz
Förderung von Basis- und Projektmaßnahmen zum Gewaltschutz in der Steiermark. Unentgeltliche, anonyme Hilfe für Opfer psychischer, physischer und sexueller Gewalt durch qualifizierte Beratung und Betreuung. Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist der Schutz und die Hilfe für Opfer und Betroffene von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt in der Steiermark. Gefördert werden Basis- und Projektmaßnahmen in Frauenschutzeinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen sowie Interventionen und präventive Beratungsangebote zur Unterstützung und Bewältigung akuter und langfristiger Folgen von Gewalterfahrungen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einbringung eines Förderansuchens inkl. Kurzbeschreibung zur Tätigkeit bzw. zum Projekt und Abschluss eines Fördervertrages
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis der wirtschaftlichen Eignung
- Ab einem Förderansuchen über € 15.000 ist ein ausführliches Konzept als zusätzliche Anlage beizufügen
- Das zu fördernde Vorhaben muss ausfinanziert sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen inkl. Kurzbeschreibung
- Ausführliches Konzept (ab € 15.000)
- Nachweis fachliche Eignung
- Nachweis wirtschaftliche Eignung
Beschreibung
Die Basis- und Projektförderung Gewaltschutz bietet in der Steiermark kontinuierliche Zuschüsse für Einrichtungen und Maßnahmen, die Opferschutz und Prävention psychischer, physischer oder sexueller Gewalterfahrungen sicherstellen. Gefördert werden Basisangebote in Frauenschutzeinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen sowie Interventionen und präventive Beratungsprogramme. Ziel ist es, Betroffene in akuten Notlagen unentgeltlich, anonym und durch qualifizierte Fachpersonen zu unterstützen. Die thematischen Schwerpunkte umfassen Soziales, Frauenförderung, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales, um ganzheitliche Hilfsstrukturen für Vulnerable Gruppen zu stärken und langfristige Bewältigungsstrategien zu fördern.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Steiermark. Ein Antrag umfasst eine Kurzbeschreibung zur Tätigkeit oder zum Projekt und mündet im Abschluss eines Fördervertrages. Als Nachweise sind fachliche Qualifikation und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Bei beantragten Beträgen über 15.000 € ist ein ausführliches Konzept als zusätzliche Anlage erforderlich. Voraussetzung für die Auszahlung ist die vollständige Finanzierungsgrundlage des Vorhabens. Anträge können laufend eingereicht werden, wodurch eine flexible Umsetzung und zügige Förderzusage möglich wird. Durch dieses Förderinstrument erhalten Opfer und Betroffene maßgeschneiderte Hilfeangebote, die sowohl akute Unterstützung als auch präventive Beratung zur Vermeidung zukünftiger Gewaltsituationen bieten.