Beiträge an anerkannte und sonstige Rettungsorganisationen
Fortlaufende Förderung von in Vorarlberg tätigen Rettungsorganisationen zur Unterstützung ihres Rettungswesens aus dem Rettungsfonds von Land und Gemeinden. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Aufwendungen von in Vorarlberg tätigen Rettungsorganisationen im Rettungswesen durch einen Fonds, dessen Kosten zu 60 % das Land und zu 40 % die Gemeinden tragen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte Rettungsorganisationen (Österreichisches Rote Kreuz, Bergrettungsdienst, Wasserrettung) mit Landesbezug Vorarlberg
- Sonstige im Rettungswesen in Vorarlberg tätige Rettungsorganisationen
Beschreibung
Mit der fortlaufenden Förderung aus dem Rettungsfonds des Landes Vorarlberg und der Gemeinden werden die Aufwendungen von im Land tätigen Rettungsorganisationen gezielt unterstützt. Der Fonds, den das Land zu 60 % und die Gemeinden zu 40 % finanzieren, sichert eine nachhaltige Ausführung der Aufgaben im Rettungswesen. Auf dieser Grundlage können anerkannte Träger wie das Österreichische Rote Kreuz (Landesverband Vorarlberg), der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung Vorarlberg ebenso wie sonstige gemeinnützige Vereine eine finanzielle Entlastung ihrer Einsätze beantragen. Durch diese Förderung entsteht eine stabile Basis, um Rettungsdienstleistungen flächendeckend auf hohem Qualitätsniveau bereitzustellen und stetig weiterzuentwickeln.
Interessiert sind alle Rettungsorganisationen mit Landesbezug in Vorarlberg, die ihre Aufwendungen für Material, Personal und Logistik im Rettungswesen abdecken möchten. Anträge werden jederzeit entgegengenommen und bedürfen keiner festen Frist, wodurch eine flexible Planung möglich ist. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Tätigkeit im Bereich Rettungswesen in Vorarlberg und die formelle Anerkennung durch die Landesbehörden oder die Gemeindeverbände. Die auszahlende Stelle ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia). Ergänzende Informationen zu den allgemeinen Förderrichtlinien und Rechtsgrundlagen geben Auskünfte über Details der Antragsmodalitäten und Förderkriterien, um eine passgenaue Antragstellung zu gewährleisten.