Beiträge an Interessenvertretungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Gewählte Interessenvertretungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen wie Büromaterial, Supervision, Fortbildung, Fahrtkosten, externe Beratung und Verpflegung. Gültig seit 24.10.2013, Anträge unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gewählter Interessenvertretungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch finanzielle Unterstützung der laufenden Aufwendungen, um deren Arbeit zu stärken und die Interessen der Menschen mit Behinderung wirksam vertreten zu können.
Förderfähige Ausgaben
- Büromaterial
- Supervision
- Fortbildung
- Fahrtkosten
- Kosten für externen Berater
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gründung einer Interessenvertretung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
- Schriftliche Vereinbarung zwischen dem Behindertenhilfeträger und der Interessenvertretung mit Festlegung von Rechten, Pflichten und Aufgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Verwendungsnachweise in Form einer Abrechnung
- Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege (fallweise)
Beschreibung
In Oberösterreich richtet sich eine unbefristete Zuschussregelung an gewählte Interessenvertretungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Gefördert werden regelmäßig anfallende Aufwendungen wie Büromaterial, Supervision, Fortbildungen, Fahrtkosten, externe Beratungsleistungen sowie die Verpflegung bei Sitzungen. Das Programm steht seit dem 24. Oktober 2013 zur Verfügung und kann fortlaufend von Interessenverbänden oder anderen Vereinen beantragt werden. Die finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, professionelle Strukturen aufzubauen und die Arbeit der Vertretungsorgane zu stärken, sodass die Belange von Bewohner:innen effektiv vertreten werden. Damit sollen nachhaltige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine qualifizierte Beteiligung und Mitbestimmung auf Augenhöhe fördern.
Antragsberechtigt sind eingetragene und gewählte Organe der Bewohner:innenvertretung, die ihre Mandate gemäß der schriftlichen Vereinbarung mit dem Träger ausüben. Die Förderart erfolgt als direkter Zuschuss; einzureichen sind ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, detaillierte Verwendungsnachweise in Form einer Abrechnung sowie – fallweise – Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege. Durch diese Entlastung können Interessensvertretungen ihre Beratungs- und Entscheidungsprozesse eigenständig gestalten und zusätzliche Qualifizierungsangebote nutzen. Die Mittel tragen dazu bei, die Inklusion und Teilhabe in sozialen Einrichtungen nachhaltig voranzutreiben und das Engagement für Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen. Eine Kontrolle erfolgt anhand der eingereichten Belege und kann durch ergänzende Vor-Ort-Prüfungen unterstützt werden.