Beiträge zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung und -vorsorge
Förderung von gesundheitsbezogenen Projekten und Programmen in der Steiermark zur Umsetzung der Steirischen Gesundheitsziele; Anträge für das Folgejahr sind jährlich ab 1. September möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Förderprogramms ist es, die Gesundheit der Menschen in der Steiermark durch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Primärprävention zu erhalten und zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Steirischen Gesundheitsziele umgesetzt, gesundheitliche Chancengerechtigkeit gefördert und gesundheitsförderliche Strukturen in verschiedenen Lebenswelten nachhaltig etabliert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Evaluation
- Overheadkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Rechtskosten
- Ausbildungskosten
- Mahnspesen
- Freiwillige Sozialleistungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung mindestens 3 Monate vor geplantem Projektbeginn
- Basisförderungsanträge für das Folgejahr ab 1. September eines Jahres
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift oder digitaler Signatur
- Einreichung per E-Mail an gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at
- Beilage eines Vereinsregisterauszugs/Firmenbuchauszugs
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzplan
- Vereinsregisterauszug/Firmenbuchauszug
- Jahresabschluss (ab €30.000)
- Nachweis digitaler Signatur
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für Zielgruppen
- Gesundheitliche Chancengerechtigkeit
- Einhaltung der Steirischen Gesundheitsziele
Beschreibung
Im Rahmen der Beiträge zu Maßnahmen der Gesundheitsförderung und -vorsorge werden gesundheitsbezogene Projekte und Programme in der Steiermark unterstützt, die gezielt auf die Umsetzung der Steirischen Gesundheitsziele ausgerichtet sind. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Interessenverbände, sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt als einmaliger oder kontinuierlicher Zuschuss zu 100 % der förderfähigen Kosten, einschließlich Personalaufwendungen, Sachkosten, Evaluation und Overhead. Jahresanträge können ab dem 1. September für das folgende Förderjahr gestellt werden; der Antrag muss mindestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen. Für Einzelworkshops oder Vorträge ohne Einbindung in ein größeres Vorhaben beträgt die Höchstförderung bis zu € 5.000. Ab einem Fördervolumen von € 30.000 ist ein Jahresabschluss beizulegen.
Ziel des Programms ist die nachhaltige Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der steirischen Bevölkerung durch präventive und gesundheitsförderliche Maßnahmen. Im Fokus stehen insbesondere sozial benachteiligte Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Einkommensschwache. Gefördert werden Projekte in unterschiedlichen Lebenswelten – von Gemeinden über Bildungseinrichtungen bis hin zu Arbeitsplätzen –, die Innovation, Nachhaltigkeit und gesundheitliche Chancengerechtigkeit vereinen. Die Bewertung orientiert sich an Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekten, Relevanz für die Zielgruppen, Chancengerechtigkeit und strikter Ausrichtung an den Steirischen Gesundheitszielen. Eine Projektdauer von bis zu 12 Monaten ermöglicht eine umfassende Umsetzung und Evaluation. Detaillierte Fördervoraussetzungen und Unterlagen sind entsprechend den Förderrichtlinien bereitzustellen, um Chancen auf eine erfolgreiche Unterstützung zu maximieren.