Zuschuss

Betreutes Wohnen

Vertragsangebot des Landes Steiermark an Sozialhilfeverbände und Gemeinden/Stadt Graz zur Schaffung altersgerechter, behindertengerechter Wohnsituationen mit Grundserviceleistungen für Seniorinnen und Senioren. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Schaffung einer altersgerechten Wohnsituation mit behindertengerechter Ausstattung und Grundserviceleistungen für Seniorinnen und Senioren durch Verträge mit Sozialhilfeverbänden oder Gemeinden/Stadt Graz.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung
  • Einhaltung der Richtlinien
  • Planbesprechung
  • Endabnahme der Einrichtung
  • Förderungsvereinbarung
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsunterlagen
  2. Pläne
  3. Abrechnungen

Beschreibung

Das Programm „Betreutes Wohnen“ des Landes Steiermark bietet auf unbefristeter Basis einen Zuschuss zur Schaffung alters- und behindertengerechter Wohnformen mit Grundserviceleistungen für Seniorinnen und Senioren. Ziel ist die Kooperation mit Sozialhilfeverbänden sowie Gemeinden und der Stadt Graz, um bedarfsgerechte Quartiere zu errichten oder zu modernisieren. Dieses Angebot richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und gemeinnützige Vereine, die gemeinnützige Wohnprojekte planen. Durch einen Vertrag mit der Landesregierung werden Bau- und Ausstattungskosten für barrierefreie Zugänge, seniorengerechte Sanitärräume und grundlegende Betreuungsdienste gefördert. Der kontinuierliche Antragsmodus ermöglicht eine flexible Projektumsetzung und eine zeitnahe Realisierung vor Ort in der Steiermark.

Für eine erfolgreiche Förderung sind neben der formgerechten Antragstellung die Einhaltung der Richtlinien sowie eine frühzeitige Planbesprechung mit der zuständigen Abteilung unerlässlich. Nach Fertigstellung der Einrichtung ist eine Endabnahme vorzunehmen, bevor die Zuwendung verbindlich in einer Förderungsvereinbarung fixiert wird. Quartalsweise Rechnungslegungen nach tatsächlichen Bewohner:innen gewährleisten Transparenz und ordnungsgemäße Mittelverwendung. Einzureichen sind Antragsunterlagen, detaillierte Pläne und Abrechnungen. Durch dieses Modell können Seniorinnen und Senioren in ihrer gewohnten Umgebung ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Betreuungssicherheit genießen, während Gemeinden und Verbände die Infrastruktur für zukunftsweisenden, sozialen Wohnbau weiterentwickeln.

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