Zuschuss

Betreutes Wohnen in Krisensituationen

Kurzfristige Unterbringung von Jugendlichen in Krisensituationen in der Steiermark mit stundenweiser mobiler Betreuung durch ausgebildete Fachkräfte. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Projektdauer: 3 Monate

Förderziel

Ziel des Krisenplatzes ist die kurzfristige Unterbringung von Jugendlichen in Krisensituationen, deren Wohl im bisherigen Betreuungssystem nicht mehr gewährleistet ist oder die dort aus verschiedensten Gründen nicht verbleiben können, sowie die vorübergehende Abklärung ihres Betreuungsbedarfs. Die Selbstversorgungsfähigkeit (Einkaufen, Kochen, Waschen etc.) muss gegeben sein.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Aufrechter schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung

Beschreibung

In der Steiermark eröffnet das Förderprogramm Betreutes Wohnen in Krisensituationen gemeinnützigen privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen die Möglichkeit, Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 15–18 Jahren in akuten Notlagen kurzfristig aufzunehmen. Mit einem Zuschuss werden Unterbringungskosten sowie eine stundenweise mobile Betreuung durch ausgebildete Fachkräfte abgedeckt. Dies schafft eine erste Entlastung der psychosozialen Situation und reduziert akute Stresssymptome. Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine bescheidmäßige Bewilligung der Einrichtung sowie ein aufrechter schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Anträge können fortlaufend und jederzeit seit dem 31. Oktober 2013 gestellt werden, wobei die maximale Projektdauer drei Monate beträgt.

Gegenstand der Förderung ist die kurzfristige Unterbringung jener Jugendlichen, deren Wohl im bisherigen Betreuungssystem nicht mehr gewährleistet ist oder die vorübergehend anders aufgefangen werden müssen. Dabei steht die Abklärung des individuellen Betreuungsbedarfs ebenso im Fokus wie die Förderung der Selbstversorgungsfähigkeit (Einkaufen, Kochen, Waschen etc.). Durch die Kombination von gesicherter Wohnversorgung und flexibler, mobiler Betreuung werden stabile Rahmenbedingungen geschaffen, die Selbstständigkeit stärken und den Weg für weiterführende Hilfsmaßnahmen ebnen. Das Programm trägt zu den Themenfeldern Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales bei und bietet eine rechtssichere, praxisorientierte Finanzierungsgrundlage für gemeinnützige Organisationen in der Steiermark.

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