Betriebskostenförderung für Abwasserbeseitigungsanlagen
Die Betriebskostenförderung für Abwasserbeseitigungsanlagen unterstützt Gemeinden in Vorarlberg mit weniger als 10.000 Einwohnern, unzumutbar hohe Kanalbenützungsgebühren auszugleichen. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Förderung erfolgt von Amts wegen.
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Förderkriterien
Förderziel
Gemeinden in Vorarlberg, die zur Erreichung der Kostendeckung im Abwasserbeseitigungsbereich unzumutbar hohe Kanalbenützungsgebühren erheben müssten, sollen durch eine jährliche Betriebskostenförderung finanziell entlastet werden.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebs- und Instandhaltungskosten
- Tilgungsanteile der Nettoerrichtungskosten für Orts- und Verbandsanlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erschließungsbeiträge
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern
- Inanspruchnahme aller möglichen Bund- und Landesförderungen sowie sonstiger Interessentenbeiträge
- Einhebung von Kanalisationsbeiträgen gemäß Kanalisationsgesetz in vertretbarem Ausmaß
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
Beschreibung
Die Betriebskostenförderung für Abwasserbeseitigungsanlagen richtet sich an öffentliche Einrichtungen in Vorarlberg und unterstützt insbesondere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner:innen. Im Zentrum steht die finanzielle Entlastung dort, wo zur Kostendeckung unzumutbar hohe Kanalbenützungsgebühren nötig wären. Als Zuschuss fördert das Programm Betriebskosten und Instandhaltungsaufwendungen sowie Tilgungsanteile der Nettoerrichtungskosten für Orts- und Verbandsanlagen. Mit einer kontinuierlich verfügbaren Förderung, die von Amts wegen gewährt wird, trägt die Maßnahme zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur, zum Umwelt- und Naturschutz und zur Energieeffizienz sowie zum Klimaschutz bei. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich: Die Gewährung erfolgt automatisch ab dem 1. Jänner 2023.
Gefördert werden Gemeinden, die alle möglichen Bund- und Landeszuschüsse sowie sonstige Interessentenbeiträge ausschöpfen und Kanalisationsbeiträge gemäß Kanalisationsgesetz in einem vertretbaren Ausmaß erheben. Die Förderquoten staffeln sich nach dem fiktiven Gebührenerfordernis pro Kubikmeter Abwasser: Bei Werten zwischen 3,07 € und 3,52 € beträgt der Zuschuss 80 %, zwischen 3,52 € und 4,05 € 90 % und ab 4,05 € sogar 100 %. Nicht förderfähig sind Erschließungsbeiträge. Diese jährliche Betriebskostenförderung ermöglicht eine verlässliche Planung und trägt dazu bei, Abwasseranlagen langfristig wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogen zu betreiben.