Zuschuss

Bildung – Fort- und Weiterbildung

Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft für Jugendorganisationen, Beschäftigte und Schüler:innen mit Fokus auf praxisnahe Veranstaltungen und Auslandspraktika. Anträge bis 31.10. des vorangehenden Jahres möglich (für 2024 bis 31.12.2023).

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Förderquote: 80% - 100%
Projektstart ab: 01.01.2024
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Unterstützung von Jugendorganisationen im ländlichen Raum bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen gemäß den Zielen des LWG 1992 und der Gemeinsamen Agrarpolitik, Förderung der Weiterbildung von unselbstständig Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Information und Vermittlung von Auslandspraktika für Schülerinnen und Schüler auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Steuern und Abgaben
  • Verfahrenskosten
  • Finanzierungs- und Versicherungskosten
  • Repräsentationskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung des Förderungsansuchens bis 31. Oktober des vorangehenden Jahres
  • Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
  • Befähigung zur Durchführung des Vorhabens
  • Berücksichtigung aller eingesetzten öffentlichen Mittel

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsansuchen
  2. Verpflichtungserklärung
  3. Bedarfsanmeldung

Beschreibung

Mit der nationalen Sonderrichtlinie zur Fort- und Weiterbildung erhalten Jugendorganisationen im ländlichen Raum, unselbstständig Beschäftigte sowie Schüler:innen in allen acht Bundesländern von Burgenland bis Wien umfangreiche Zuschüsse für praxisorientierte Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft. Ziel ist, Jugendliche mit den Vorgaben des Landwirtschaftsgesetzes 1992 und den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vertraut zu machen sowie berufliche Kompetenzen durch Workshops, Seminare, Lehrfahrten und persönlichkeitsbildende Projekte zu fördern. Ein besonderes Augenmerk gilt der Einrichtung einer bundesweiten Servicestelle für Auslandspraktika, inklusive eines webbasierten Verzeichnisses geeigneter Betriebe, länderspezifischer Informationsangebote und Vorbereitungstrainings. Anrechenbar sind Personalaufwendungen und Sachkosten, die Projektdauer ist auf zwölf Monate begrenzt. Die Fördersätze decken je nach Maßnahme 80 % bis 100 % der anrechenbaren Kosten ab. Eine Antragstellung ist jeweils bis zum 31. Oktober des vorangehenden Jahres möglich (für das Jahr 2024 bis 31. Dezember 2023) und orientiert sich an Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie öffentliche Einrichtungen, die die fachliche Befähigung zur Durchführung der Vorhaben nachweisen. Neben dem form- und fristgerechten Einreichen des Förderansuchens sind eine Verpflichtungserklärung und eine Bedarfsanmeldung erforderlich. Nicht gefördert werden Steuern und Abgaben, Verfahrenskosten, Finanzierungs- und Versicherungskosten sowie Repräsentationskosten. Die Verpflichtung zur Berücksichtigung aller eingesetzten öffentlichen Mittel sichert eine sparsame Ressourcennutzung. Mit der Unterstützung praxisnaher Fortbildungsangebote und internationalen Lernformaten setzt die Richtlinie nachhaltige Impulse für einen vitalen ländlichen Raum und stärkt die Fachkompetenz in der österreichischen Landwirtschaft.

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