Bildungsförderung des Landes Kärnten
Förderung von berufsbezogener Qualifizierung und Weiterbildung in Kärnten mit Förderquoten von 50 % bis 75 %. Anträge sind bis längstens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von berufsbezogener Qualifizierung und Weiterbildung im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Prüfungsgebühren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen unter € 28.000 (zuzüglich € 1.000 je unterhaltspflichtigem Kind beziehungsweise Alleinverdienerregelung)
- Mindestumfang der Maßnahmen: 20 Unterrichtseinheiten (à mindestens 45 Minuten)
- Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jahreslohnzettel (Ziffer 245) oder Gehaltsnachweis
- Einkommenssteuerbescheid (max. 2 Jahre alt)
- Nachweis der Kurs- oder Prüfungsanmeldung
- Nachweis der Elternkarenz (für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger)
Beschreibung
Die Bildungsförderung des Landes Kärnten unterstützt berufsspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Kärnten im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes. Teilnehmende können Zuschüsse von 50 % bis 75 % der Kurs- und Prüfungsgebühren erhalten, wobei Lehrlinge sowie Wiedereinsteiger:innen bis drei Jahre nach Elternkarenz besonders gefördert werden. Im Förderzeitraum von fünf Jahren beträgt die Höchstfördersumme pro Privatperson maximal € 2.500. Geeignete Ausgaben umfassen Kurskosten und Prüfungsgebühren ab einem Mindestbetrag von € 50,–. Damit richtet sich die Förderung gezielt an alle Bürger:innen mit beruflichem Weiterbildungsbedarf und an jene, die ihre Qualifikationen für den Arbeitsmarkt weiterentwickeln möchten.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter € 28.000 (zuzüglich € 1.000 je unterhaltspflichtigem Kind bzw. Alleinverdiener:innenregelung) und ein Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten (jeweils mindestens 45 Minuten). Kurse müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger angeboten werden. Anträge können frühestens zu Beginn und während der Maßnahme sowie bis längstens sechs Monate nach Abschluss eingebracht werden. Notwendige Unterlagen sind unter anderem der Jahreslohnzettel (Ziffer 245) oder ein Gehaltsnachweis, ein Einkommenssteuerbescheid (maximal zwei Jahre alt), der Anmeldebestätigung zum Kurs oder zur Prüfung sowie gegebenenfalls ein Nachweis zur Elternkarenz. Der Antrag erfolgt über das Online-Formular des Landes Kärnten, das eine schnelle und unkomplizierte Einreichung ermöglicht.