Burgenländische ÖV-Förderung für Pendlerinnen und Pendler in die Steiermark 2025
Das Land Burgenland unterstützt Pendler:innen mit Hauptwohnsitz im Burgenland bei den Mehrkosten für den kombinierten Erwerb eines KlimaTicket Steiermark und eines VOR-KlimaTicket Region und fördert den Differenzbetrag zur VOR-KlimaTicket MetropolRegion. Anträge bis 30.11.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich einer potenziellen Benachteiligung von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Burgenland mit Arbeitsstätte in der Steiermark durch Übernahme des Differenzbetrags zwischen den Kombikosten von KlimaTicket Steiermark und VOR-KlimaTicket Region und den Kosten des VOR-KlimaTicket MetropolRegion.
Förderfähige Ausgaben
- Differenzbetrag der Kosten für KlimaTicket Steiermark und VOR-KlimaTicket Region
Nicht förderfähige Ausgaben
- Übertragbare Variante des KlimaTicket Steiermark Classic
- Ticketvarianten mit Förderhöhe 0 € (z.B. Jugend und Spezial)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Kauf und personifizierte Inhaberschaft des KlimaTicket Steiermark und des VOR-KlimaTicket Region
- Überlappungsdauer der Gültigkeit der beiden Tickets von mindestens 100 Tagen
- Unternehmer:innen müssen KlimaTicket Steiermark und VOR-KlimaTicket Region ihren Mitarbeiter:innen kostenlos als Jobticket zur Verfügung stellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular „Antrag Burgenländische ÖV-Förderung für Pendler*innen in die Steiermark 2025“
- Kopie oder Foto des KlimaTicket Steiermark
- Kopie oder Foto des VOR-KlimaTicket Region
- Bei Unternehmern: Zahlungsnachweis (Rechnung) für jedes Ticket und Beiblatt Mitarbeiter:innen
Beschreibung
Das Land Burgenland gleicht mögliche Benachteiligungen von Pendler:innen mit Hauptwohnsitz im Burgenland und Arbeitsstätte in der Steiermark aus, indem es die Mehrkosten übernimmt, die durch den kombinierten Erwerb eines personalisierten KlimaTicket Steiermark und eines VOR-KlimaTicket Region im Vergleich zum VOR-KlimaTicket MetropolRegion entstehen. Mit dieser direkten Förderung in den Themenfeldern Infrastruktur, Regionalförderung sowie Energieeffizienz und Klimaschutz werden öffentliche Verkehrsangebote gestärkt und der ÖV-Anteil im Pendler:innenverkehr erhöht. Die Zuschüsse decken 100 % des Differenzbetrags ab, maximal bis zu 151 € pro Ticketstufe und Jahr. Die Antragstellung ist für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 30.11.2025 möglich und umfasst eine Projektdauer von 11 Monaten.
Gefördert werden natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland sowie Unternehmer:innen, die ihren Mitarbeiter:innen ein personalisiertes KlimaTicket Steiermark und ein VOR-KlimaTicket Region als Jobticket kostenlos zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist neben dem Nachweis des Wohnsitzes die personifizierte Inhaberschaft beider Tickets sowie eine Gültigkeitsüberlappung von mindestens 100 Tagen. Ausreichend sind das ausgefüllte Antragsformular, Kopien oder Fotos beider Jahres-KlimaTickets und – bei Unternehmen – der Zahlungsnachweis je Ticket sowie ein Mitarbeitenden-Beiblatt. Die Förderung endet automatisch, sobald der Förderantrag bis spätestens 30.11.2025 vollständig eingelangt ist. Durch diese Maßnahme werden Pendler:innen aus dem Burgenland gezielt unterstützt und die Mobilität in der Ostregion nachhaltig gestärkt.