Zuschuss

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – Rad- und Fußverkehr

Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg erhalten Zuschüsse von 50 % bis 75 % für den Bau und Ausbau kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Programmaufnahme bis 31.10. eines jeden Jahres beim jeweiligen Regierungspräsidium.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10. - 31.10.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen beim Bau, Ausbau und Umbau von Rad- und Fußverkehrsanlagen, um Netzlücken zu schließen, Verkehrsverhältnisse, Sicherheit und Barrierefreiheit zu verbessern und eine nachhaltige Mobilität zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerbskosten
  • Baukosten
  • Planungskosten
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Lärmschutzmaßnahmen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Haftpflicht- und Bauwesenversicherungen
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Altlastensanierung
  • Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten
  • künstlerische Ausgestaltung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Annahme in das Landesprogramm
  • Anmeldung zur Programmaufnahme bis 31. Oktober
  • Nachweis dringender Erforderlichkeit
  • Planung nach aktuellem Stand der Technik
  • Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Erläuterungsbericht
  3. Lage- und Höhenplan
  4. Querschnitt
  5. Kostenschätzung
  6. Finanzierungsplan
  7. Sicherheitsaudit
  8. Umweltverträglichkeitsstudie

Bewertungskriterien

  • Verkehrssicherheit
  • Verkehrsfluss
  • Netzrelevanz
  • Netzlückenschließung
  • Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Das Förderprogramm zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) Rad- und Fußverkehr in Baden-Württemberg unterstützt Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, verkehrswichtige Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur zu bauen, auszubauen oder umzubauen. Mit Zuwendungen von 50 % bis 75 % werden Netzlücken geschlossen, Verkehrsabläufe beschleunigt, Sicherheit erhöht und Barrierefreiheit geschaffen. Ziel ist eine klimafreundliche Mobilität sowie die Verbesserung von Verkehrsverhältnissen, Lärmsituation und Aufenthaltsqualität. Die Förderung leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzvorgaben und zur Stärkung nachhaltiger Verkehrsformen.

Gefördert werden u. a. der Bau separat geführter Rad- und Fußwege, Fahrradabstellanlagen, Mittelinseln und sichere Querungseinrichtungen. Zuschussfähig sind Grunderwerb, Bau- und Planungskosten, Artenschutz- und Lärmschutzmaßnahmen sowie Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur. Nicht berücksichtigungsfähig sind Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten, Versicherungen, Kampfmittelbeseitigung, Altlastensanierung und künstlerische Ausgestaltung. Voraussetzung für eine Antragsbewilligung ist die Programmaufnahme bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres, ein fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik erstellter Entwurfsplan sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen. Zur Antragstellung sind unter anderem ein Erläuterungsbericht, Lage- und Höhenpläne, Querschnitte, Kostenschätzung, Finanzierungsplan, Sicherheitsaudit und Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Netzrelevanz und Wirtschaftlichkeit, um eine nachhaltige und sichere Mobilitätsinfrastruktur flächendeckend zu fördern.

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