Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – Rad- und Fußverkehr
Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg erhalten Zuschüsse von 50 % bis 75 % für den Bau und Ausbau kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Programmaufnahme bis 31.10. eines jeden Jahres beim jeweiligen Regierungspräsidium.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen beim Bau, Ausbau und Umbau von Rad- und Fußverkehrsanlagen, um Netzlücken zu schließen, Verkehrsverhältnisse, Sicherheit und Barrierefreiheit zu verbessern und eine nachhaltige Mobilität zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Grunderwerbskosten
- Baukosten
- Planungskosten
- Artenschutzmaßnahmen
- Lärmschutzmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Haftpflicht- und Bauwesenversicherungen
- Kampfmittelbeseitigung
- Altlastensanierung
- Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten
- künstlerische Ausgestaltung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Annahme in das Landesprogramm
- Anmeldung zur Programmaufnahme bis 31. Oktober
- Nachweis dringender Erforderlichkeit
- Planung nach aktuellem Stand der Technik
- Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Erläuterungsbericht
- Lage- und Höhenplan
- Querschnitt
- Kostenschätzung
- Finanzierungsplan
- Sicherheitsaudit
- Umweltverträglichkeitsstudie
Bewertungskriterien
- Verkehrssicherheit
- Verkehrsfluss
- Netzrelevanz
- Netzlückenschließung
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Das Förderprogramm zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) Rad- und Fußverkehr in Baden-Württemberg unterstützt Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, verkehrswichtige Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur zu bauen, auszubauen oder umzubauen. Mit Zuwendungen von 50 % bis 75 % werden Netzlücken geschlossen, Verkehrsabläufe beschleunigt, Sicherheit erhöht und Barrierefreiheit geschaffen. Ziel ist eine klimafreundliche Mobilität sowie die Verbesserung von Verkehrsverhältnissen, Lärmsituation und Aufenthaltsqualität. Die Förderung leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzvorgaben und zur Stärkung nachhaltiger Verkehrsformen.
Gefördert werden u. a. der Bau separat geführter Rad- und Fußwege, Fahrradabstellanlagen, Mittelinseln und sichere Querungseinrichtungen. Zuschussfähig sind Grunderwerb, Bau- und Planungskosten, Artenschutz- und Lärmschutzmaßnahmen sowie Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur. Nicht berücksichtigungsfähig sind Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten, Versicherungen, Kampfmittelbeseitigung, Altlastensanierung und künstlerische Ausgestaltung. Voraussetzung für eine Antragsbewilligung ist die Programmaufnahme bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres, ein fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik erstellter Entwurfsplan sowie die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen. Zur Antragstellung sind unter anderem ein Erläuterungsbericht, Lage- und Höhenpläne, Querschnitte, Kostenschätzung, Finanzierungsplan, Sicherheitsaudit und Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Netzrelevanz und Wirtschaftlichkeit, um eine nachhaltige und sichere Mobilitätsinfrastruktur flächendeckend zu fördern.