Zuschuss

EAG-Marktprämie Wasserkraft

Marktprämie für vermarkteten Strom aus erneuerbaren Wasserkraftanlagen in Wien als Zuschuss zur Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis. Förderung für neue, erweiterte und revitalisierte Anlagen für bis zu 20 Jahre. Administrative Anträge laufend möglich, Ausschreibungen mit festgelegten Gebotsterminen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.10. - 01.01.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Keine Beschränkung
Projektdauer: 240 Monate

Förderziel

Ausgleich der Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Wasserkraftanlagen und dem durchschnittlichen Marktpreis durch einen Zuschuss für vermarkteten und tatsächlich eingespeisten Strom. Ziel ist die Förderung des Ausbaus und der Stabilisierung von Wasserkraftanlagen durch Marktprämien über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Förderfähige Ausgaben

  • Differenz zwischen Produktionskosten und Marktpreis

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Strom aus Pumpspeicherung
  • Neubauten und Revitalisierungen in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anschluss an das öffentliche Elektrizitätsnetz
  • ferngesteuert regelbar
  • Ausstattung mit Lastprofilzähler oder Smart Meter
  • Akzeptanz der Allgemeinen Förderbedingungen (AFB-MP)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis aller erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen
  4. Nachweis der Sicherheitsleistung
  5. Erklärung zur Datenbereitstellung
  6. weitere Nachweise je nach Technologie

Bewertungskriterien

  • Gebotswert (anzulegender Wert)
  • Erfüllung der technischen Fördervoraussetzungen

Beschreibung

Die EAG-Marktprämie Wasserkraft in Wien unterstützt natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen durch einen Zuschuss zur Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Wasserkraftanlagen und dem durchschnittlichen Marktpreis. Gefördert werden neu errichtete, erweiterte und revitalisierte Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren (240 Monate) ab Nachweis der Inbetriebnahme. Die Prämie wird für tatsächlich eingespeiste Strommengen gewährt und kann im Rahmen laufender administrativer Anträge oder über ausschreibungsbasierte Marktprämien mit fixen Gebotsterminen (z.B. 06.12.2022, 14.02.2023) beantragt werden. Ziel ist der Ausbau und die Stabilisierung von Wasserkraftanlagen durch langfristige Marktanreize und Klimaschutzbeiträge.

Interessiert sind Betreiber:innen und Investierende, deren Anlagen an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossen, ferngesteuert regelbar und mit Lastprofilzähler bzw. Smart Meter ausgestattet sind. Die Akzeptanz der Allgemeinen Förderbedingungen (AFB-MP) ist vorausgesetzt. Förderfähige Ausgaben umfassen die Kosten-Marktpreis-Differenz; nicht förderfähig sind Strom aus Pumpspeicherung sowie Neubauten und Revitalisierungen in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken. Es existiert keine Größenbeschränkung. Gebote werden nach Gebotswert und Erfüllung technischer Voraussetzungen bewertet. Zur Antragstellung sind Projektbeschreibung, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan, Nachweis aller Genehmigungen, Sicherheitsleistung, Erklärung zur Datenbereitstellung und weitere technologieabhängige Unterlagen erforderlich. Die Förderung gilt von 06.10.2022 bis 01.01.2030.

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