Zuschuss

Effiziente Energienutzung

Förderprogramm in Wien zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien: thermische Gebäudesanierung, effiziente Beleuchtung, Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierung. Anträge ab 01.01.2025 fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Unternehmensgröße: KMU und Großunternehmen
Förderquote: 40%
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Steigerung der Energieeffizienz und Entkopplung von Produktionsausstoß und Energieverbrauch durch Förderung thermischer Gebäudesanierung, energieeffizienter Beleuchtungssysteme, Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierungen in industriellen und landwirtschaftlichen Prozessen und Anlagen.

Förderfähige Ausgaben

  • Thermische Gebäudesanierung
  • Beleuchtungssysteme
  • Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierungen
  • Messtechnik

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung vor rechtsverbindlicher Bestellung oder Lieferverpflichtung
  • Anlagenerrichtung ausschließlich nach Antragsdatum
  • Nachweis durch technische Unterlagen und Energieausweise

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Energieausweis
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenschätzung
  4. Angebote
  5. Bericht des Kreditinstituts

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt der Maßnahmen
  • Energieeinsparungspotenzial
  • Praxisrelevanz
  • Technische Machbarkeit

Beschreibung

Mit dem Programm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ fördert der Klima- und Energiefonds in Kooperation mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit österreichischer LFBIS-Betriebsnummer, um deren Energieeigenversorgung nachhaltig zu erhöhen und die Resilienz gegen Stromausfälle zu stärken. In vier Modulen erhalten Primärproduzent:innen die Möglichkeit, rasch umsetzbare Einzelmaßnahmen wie Photovoltaikanlage + Batteriespeicher + Notstromfunktion (Modul A) oder Nachrüstung bestehender Speicher anzusprechen. Mit dem Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts inklusive Gebäude, Prozesse und Mobilität gefördert, das die Basis für die kombinierten Investitionspakete in Modul C bildet. Von der thermischen Gebäudesanierung über effiziente Kälte- und Lüftungsanlagen bis zur E-Mobilität und einem intelligenten Energiemanagement können vielfältige Maßnahmenbündel hohe Zuschüsse erhalten. Das Modul D ermöglicht zudem die Förderung einer Notstromeinspeisestelle am Zählerkasten nach Umrüstung.

Bis zu 250 000 Euro Gesamtförderung pro Betrieb stehen aus dem Gesamtbudget von 100 Mio. Euro bereit. Die Antragstellung erfolgt online auf www.umweltfoerderung.at unter „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum“ vor der ersten verbindlichen Bestellung der Anlagen, im Modul D auch nach Umsetzung. Wesentliche technische und wirtschaftliche Eckdaten werden im Antragsformular erfasst, unterstützende Unterlagen – darunter Angebote, Energiekonzepte und Bericht des Kreditinstituts (ab 100 000 Euro Investitionssumme) – hochgeladen. Nach positiver Begutachtung und Zusage startet die Umsetzung: Für Modul A und Modul D ist die Fertigstellung binnen zwei bzw. neun Monate, für Modul B zwölf Monate ab Genehmigung vorgesehen; Modul C-Maßnahmen sind binnen 36 Monaten abzuschließen. Die Endabrechnung inklusive aller Rechnungen und Bestätigungen erfolgt online, woraufhin die Förderung ausgezahlt wird. Weitere Details und FAQs finden sich auf lw.klimafonds.gv.at und bei der KPC (umwelt@kommunalkredit.at).

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