Zuschuss

EFRE 21-27: Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art.11)

Zuschüsse für nachhaltige integrierte Stadtentwicklung und Stadtregionen in Wien im Rahmen des EFRE 2021-2027. Anträge von 01.01.2021 bis 31.12.2029 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Wien

Förderziel

Die Maßnahme verfolgt die methodische Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung auf städtischer und stadtregionaler Ebene. Strategische und beratende Aktivitäten sowie gezielte Investitionen in städtische Schlüsselprojekte stärken innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung, Ressourcenschonung und Anpassung an den Klimawandel.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungs- und Planungsleistungen
  • Investive Maßnahmen in städtische Schlüsselprojekte

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort in Wien
  • Zugehörigkeit zu Maßnahme 4 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027

Beschreibung

Im Rahmen des EFRE 2021–2027 werden in Wien Zuschüsse für die integrierte nachhaltige Stadtentwicklung vergeben. Die Maßnahme verfolgt eine methodische Implementierung einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie auf städtischer und stadtregionaler Ebene, die durch strategische und beratende Aktivitäten begleitet wird. Ziel ist es, innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung zu fördern, Ressourcenschonung zu stärken und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel voranzutreiben. Gefördert werden gezielte Investitionen in städtische Schlüsselprojekte, welche die Koordination zwischen kommunalen Stakeholder:innen optimieren und neue Impulse für urbane Transformationsprozesse setzen. Als Förderinstrument steht ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bereit, der durch nationale und EU-Mittel kofinanziert wird.

Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen, die nachhaltige Entwicklungsprozesse in Wien realisieren und zur Maßnahme 4 des IBW/EFRE & JTF 2021–2027 gehören. Fördervoraussetzungen sind der Projektstandort in Wien und die Zuordnung zur genannten Maßnahme. Förderfähige Ausgaben umfassen Beratungs- und Planungsleistungen sowie investive Maßnahmen in städtische Schlüsselprojekte. Anträge können seit dem 1. Jänner 2021 eingereicht werden; die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2029. Die Förderung bietet kommunalen und stadtregionalen Akteur:innen die Möglichkeit, zukunftsweisende Projekte umzusetzen und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Lebensqualität in der Metropole zu leisten.

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