Zuschuss

Einrichtungen für Menschen mit intellektueller Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigungen

Förderung der Errichtung und Sanierung von Einrichtungen für Menschen mit intellektueller Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigungen in Niederösterreich. Anträge laufend, unbegrenzte Frist.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
26.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Unterstützung der Errichtung und Sanierung von Sozialhilfeeinrichtungen für Menschen mit intellektueller Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigungen zur Verbesserung ihrer sozialen Lage.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vertrag mit dem Land Niederösterreich für Plätze gemäß § 48 NÖ Sozialhilfegesetz 2000
  • Nachweis öffentlichen Interesses (Bedarf an Betreuungsplätzen, positive Stellungnahme der Fachabteilung, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit)
  • Beitrag zur Verbesserung der sozialen Lage der Landesbürger
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers darf nicht überschritten werden

Beschreibung

Im Bundesland Niederösterreich fördert ein Zuschussprogramm gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungsanbieter bei der Errichtung und Sanierung von Wohn- und Betreuungsstätten für Menschen mit intellektueller Behinderung und/oder psychischen Beeinträchtigungen. Die Förderbereiche umfassen soziale und gesundheitliche Infrastruktur sowie Aspekte des Städtebaus, um barrierefreie und ansprechende Lebensräume zu realisieren. Durch die direkte finanzielle Unterstützung werden nachhaltige Verbesserungen in der Betreuung und Versorgung erreicht, die zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe dieser Zielgruppe beitragen.


Förderberechtigt sind Antragstellende mit einem gültigen Vertrag gemäß § 48 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, der die Bereitstellung von Plätzen in Sozialhilfeeinrichtungen sichert. Neben einem Nachweis des öffentlichen Interesses – belegt durch positive Stellungnahmen der Fachabteilung sowie Sparsamkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitskriterien – müssen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Landesbürger:innen beitragen. Ein weiteres Auswahlkriterium ist die Wahrung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Trägers. Die Antragsfrist ist unbefristet, sodass Projektideen jederzeit eingereicht und langfristig geplant werden können.

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