Zuschuss

Einzelfallhilfe der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft

Rasche unbürokratische Soforthilfe für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in Salzburg, wenn kein Rechtsanspruch auf adäquate Unterstützungsleistungen besteht, Eigenleistungen unzumutbar sind und keine Finanzierung durch sozial-caritative Organisationen möglich ist. Beratungstermine während der Öffnungszeiten, gültig seit 01.01.2014, unbegrenzt verfügbar.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Rasche unbürokratische Soforthilfe für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, wenn kein Rechtsanspruch auf eine adäquate Unterstützungsleistung besteht, Eigenleistungen unzumutbar sind und keine Finanzierung durch sozial-caritative Organisationen erreicht werden kann (z.B. Kosten für Bahntickets für minderjährige Asylwerber für Vorstellungsgespräche, Hygieneartikel für kurzfristigen Spitalsaufenthalt).

Förderfähige Ausgaben

  • Transportkosten (z.B. Bahnticket)
  • Hygieneartikel
  • Sonstige kurzfristige notwendige Ausgaben

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Persönlicher Beratungskontakt in der Kinder- und Jugendanwaltschaft erforderlich
  • Ausschöpfung sämtlicher anderer Unterstützungsmöglichkeiten
  • Eigenleistungen müssen unzumutbar sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Persönlicher Beratungskontakt in der Kinder- und Jugendanwaltschaft
  2. Nachweise zur Glaubhaftmachung des Vorbringens

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet in der Region Salzburg eine rasche und unbürokratische Soforthilfe in Form eines Zuschusses für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, sobald kein Rechtsanspruch auf adäquate Unterstützungsleistungen besteht, Eigenleistungen unzumutbar sind und eine Finanzierung durch sozial-caritative Organisationen nicht möglich ist. Seit Beginn der unbefristeten Förderperiode im Jänner 2014 können private Antragsteller:innen Ausgaben wie Transportkosten (z. B. Bahntickets für minderjährige Asylwerber:innen), Hygieneartikel bei kurzfristigen Spitalsaufenthalten oder sonstige notwendige Auslagen geltend machen. Damit wird die Chancengleichheit gestärkt und ein schneller finanzieller Ausgleich in akuten Notsituationen ermöglicht.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein persönlicher Beratungskontakt in der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie der Nachweis, dass sämtliche anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und Eigenleistungen nicht zumutbar erscheinen. Als Nachweise gelten alle glaubhaft vorgelegten Belege zu den vorgebrachten Bedarfsfällen. Die Vergabe von Beratungsterminen erfolgt während der Öffnungszeiten der zuständigen Abteilung im Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Kinder- und Jugendhilfe. Durch die unkomplizierte Antragsführung und einen erforderlichen Verwendungsnachweis wird sichergestellt, dass das Förderziel – eine unbürokratische, bedarfsorientierte Hilfe – konsequent umgesetzt und bedürftigen Minderjährigen in Salzburg schnell geholfen werden kann.

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