Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge
Förderung der Anschaffung von neuen Elektro-Kleinbussen und leichten Elektro-Nutzfahrzeugen für gewerbliche Zwecke in Vorarlberg mit bis zu 30% Zuschuss. Anträge jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Verminderung klimarelevanter Gase im Mobilitätsbereich durch den Einsatz von Elektro-Kleinbussen und leichten Elektro-Nutzfahrzeugen für gewerbliche Zwecke.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungskosten für Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sonderausstattung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort, Einsatzgebiet und Zulassung in Vorarlberg
- Betrieb mit Ökostrom aus erneuerbaren Energieträgern
- nur Neuwagen laut Bundesförderaktion
- Erstzulassung max. 6 Monate vor Kauf
- Depotzahlung bei Leasing (2.000 € bzw. 3.000 €)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Zulassungsbescheinigung
Beschreibung
Die Landesförderung „Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge“ ermöglicht Unternehmen, Interessenverbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen in Vorarlberg, klimarelevante Emissionen im gewerblichen Mobilitätsbereich zu reduzieren. Gefördert wird die Anschaffung neuer Elektro-Kleinbusse (Klassen M1 > 2,0 bis < 3,5 t) und leichter Elektro-Nutzfahrzeuge (Klassen N1 > 2,0 bis < 3,5 t) mit einem Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten, max. 3.000 € pro Fahrzeug. Voraussetzung sind Standort, Einsatzgebiet und Zulassung in Vorarlberg, Betrieb mit Ökostrom aus erneuerbaren Quellen, Erstzulassung nicht länger als sechs Monate vor Kauf sowie Fahrzeugkennzeichnung mit dem Programm-Aufkleber. Leasing-Fahrzeuge sind förderfähig, sofern eine Depotzahlung von 2.000 € (Klasse bis 2,5 t) bzw. 3.000 € (Klasse bis 3,5 t) nachgewiesen wird. Pro Antragstellende:r können bis zu vier Fahrzeuge jährlich eingereicht werden; eine Kombination mit Bundesförderungen ist möglich.
Die Antragstellung erfolgt laufend vor Beginn des Projekts und ist unbefristet möglich. Für die Auszahlung sind Rechnungskopien, Zahlungsbelege und die Zulassungsbescheinigung einzureichen. Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Barzuschuss gewährt und richtet sich nach den Nettokosten bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderwerber:innen bzw. Bruttokosten bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Institutionen. Mit dieser Initiative trägt das Land Vorarlberg aktiv zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz bei und schafft Anreize für eine grüne Mobilitätswende. Ansprechpartner: Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa).