Zuschuss

ELER 2023-2027: Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten

ELER-Förderung zur Unterstützung der ersten Niederlassung junger Landwirt:innen in Österreich im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027. Anträge können Natürliche Personen bis zum 40. Lebensjahr sowie Personengesellschaften stellen. Gültig bis 31.12.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Fördersumme: Basisprämie €3.500; Eigentumsbonus €2.500; Meisterbonus €5.000; Bonus für Aufzeichnungen €4.000

Förderziel

Förderung der ersten landwirtschaftlichen Betriebsübernahme und Betriebsführung junger Landwirtinnen und Landwirte durch eine Prämie und Zuschläge.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter bei Erstniederlassung höchstens 40 Jahre
  • Erste Bewirtschaftungsaufnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Nachweis landwirtschaftlicher Fachqualifikation (Facharbeiter:innenprüfung oder höher)
  • Bewirtschaftung von mindestens 3 Hektar landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung
  • Vorlage eines Betriebskonzepts und schriftlicher Gesellschaftsvertrag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über die digitale Förderplattform (DFP)
  2. Betriebskonzept
  3. Nachweis landwirtschaftlicher Fachqualifikation
  4. Schriftlicher Gesellschaftsvertrag
  5. Nachweis Eigentumsübernahme
  6. Aufzeichnungen zur Betriebserfassung

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Fördervoraussetzungen
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Wirksame Kontrolle des Betriebs

Beschreibung

Die ELER-Förderung unterstützt den Generationswechsel in der Landwirtschaft und begleitet Junglandwirt:innen bei der Erstniederlassung in allen Bundesländern Österreichs – von Burgenland bis Wien. Innerhalb des GAP-Strategieplans 2023–2027 stehen eine einmalige Basisprämie von 3.500 € sowie zusätzliche Zuschläge für Eigentumsübernahme (2.500 €), Meister:innenabschluss (5.000 €) und gesamtbetriebliche Aufzeichnungen (4.000 €) zur Verfügung. Mit dieser Investition soll die nachhaltige Entwicklung vitaler Landstriche gefördert und eine flächendeckende, ressourcenschonende Produktion gesichert werden. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 73,5 Mio. €, bereitgestellt von Bund und Ländern, und läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Als förderberechtigt gelten Natürliche Personen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr sowie Personengesellschaften oder juristische Einheiten, sofern Junglandwirt:innen langfristig wirksame Kontrolle über die Betriebsführung ausüben. Voraussetzungen sind die erstmalige Bewirtschaftung auf eigene Rechnung, der Nachweis einer landwirtschaftlichen Fachqualifikation, ein Betriebskonzept, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag und mindestens 3 ha landwirtschaftliche Fläche. Anträge werden innerhalb eines Jahres nach Erstniederlassung digital über die AMA-Förderplattform eingereicht. Die Antragstellung ist bis zum 31. 12. 2027 möglich und erfolgt nach Vollständigkeit und Erfüllung der Förderrichtlinien.

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