ELER 2023-2027: Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten
ELER-Förderung zur Unterstützung der ersten Niederlassung junger Landwirt:innen in Österreich im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027. Anträge können Natürliche Personen bis zum 40. Lebensjahr sowie Personengesellschaften stellen. Gültig bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der ersten landwirtschaftlichen Betriebsübernahme und Betriebsführung junger Landwirtinnen und Landwirte durch eine Prämie und Zuschläge.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alter bei Erstniederlassung höchstens 40 Jahre
- Erste Bewirtschaftungsaufnahme im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
- Nachweis landwirtschaftlicher Fachqualifikation (Facharbeiter:innenprüfung oder höher)
- Bewirtschaftung von mindestens 3 Hektar landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung
- Vorlage eines Betriebskonzepts und schriftlicher Gesellschaftsvertrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über die digitale Förderplattform (DFP)
- Betriebskonzept
- Nachweis landwirtschaftlicher Fachqualifikation
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag
- Nachweis Eigentumsübernahme
- Aufzeichnungen zur Betriebserfassung
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Wirksame Kontrolle des Betriebs
Beschreibung
Die ELER-Förderung unterstützt den Generationswechsel in der Landwirtschaft und begleitet Junglandwirt:innen bei der Erstniederlassung in allen Bundesländern Österreichs – von Burgenland bis Wien. Innerhalb des GAP-Strategieplans 2023–2027 stehen eine einmalige Basisprämie von 3.500 € sowie zusätzliche Zuschläge für Eigentumsübernahme (2.500 €), Meister:innenabschluss (5.000 €) und gesamtbetriebliche Aufzeichnungen (4.000 €) zur Verfügung. Mit dieser Investition soll die nachhaltige Entwicklung vitaler Landstriche gefördert und eine flächendeckende, ressourcenschonende Produktion gesichert werden. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 73,5 Mio. €, bereitgestellt von Bund und Ländern, und läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Als förderberechtigt gelten Natürliche Personen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr sowie Personengesellschaften oder juristische Einheiten, sofern Junglandwirt:innen langfristig wirksame Kontrolle über die Betriebsführung ausüben. Voraussetzungen sind die erstmalige Bewirtschaftung auf eigene Rechnung, der Nachweis einer landwirtschaftlichen Fachqualifikation, ein Betriebskonzept, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag und mindestens 3 ha landwirtschaftliche Fläche. Anträge werden innerhalb eines Jahres nach Erstniederlassung digital über die AMA-Förderplattform eingereicht. Die Antragstellung ist bis zum 31. 12. 2027 möglich und erfolgt nach Vollständigkeit und Erfüllung der Förderrichtlinien.