ELER 2023-2027: Waldbewirtschaftung
ELER 2023-2027: Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Österreich. Anträge möglich von 01.04.2025 bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch das ELER-Programm 2023-2027 Waldbewirtschaftung soll die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Waldflächen gestärkt, der Schutz von Lebensräumen und Bevölkerung vor Naturgefahren verbessert sowie die Erholungs- und Wohlfahrtswirkung des Waldes gewährleistet werden.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderfähig ab 01.04.2025 bis 31.12.2027
- Antragstellung über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA
- Einhaltung der Sonderrichtlinie und GAP-Strategieplan-Voraussetzungen
Beschreibung
Mit dem Leistungsbereich „Waldbewirtschaftung“ im Rahmen des ELER-Programms 2023-2027 wird eine umfassende Förderung der nachhaltigen Nutzung und Pflege von Waldflächen angeboten. Förderberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in allen österreichischen Bundesländern – von Burgenland bis Wien. Dieses Förderangebot bedient die Themenfelder Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Regionalförderung sowie Energieeffizienz. Ziel ist es, die Biodiversität zu stärken, die Schutzfunktionen gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Lawinen und Steinschläge zu optimieren und die Erholungs- und Wohlfahrtswirkung des Waldes für Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig zu sichern. Das budgetierte Volumen beträgt rund 70,26 Mio. Euro.
Insbesondere Waldbesitzer:innen, Forstunternehmen, Kommunen und weitere Bewirtschafter:innen können innovative und klimaresiliente Projekte einreichen, etwa die Pflege standortgerechter Mischbestände, gezielte Durchforstungen, Anlage von Schutzstreifen entlang von Wasserläufen, Renovierung von Forstwegen oder den Einsatz von Monitoring-Systemen zur Früherkennung von Risikolagen. Als Förderart steht ein Zuschuss bereit, der anrechenbare Kosten gemäß Sonderrichtlinie und nationalem GAP-Strategieplan abdeckt. Die Antragstellung erfolgt zwischen dem 01.04.2025 und dem 31.12.2027 ausschließlich über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einhaltung aller genannten Vorgaben. Mit dieser Förderung wird die langfristige Sicherheitsfunktion des Waldes gestärkt, regionale Wertschöpfung vorangetrieben und ein Beitrag zur ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie im ländlichen Raum geleistet. Eine enge Abstimmung mit lokalen Behörden und Expert:innen sichert einen nachhaltigen Projekterfolg.