Energiewende
Bundesweite FTI-Förderinitiative zur Beschleunigung der Energiewende in Österreich mit Fokus auf Innovation und Ziel Klimaneutralität 2030/2040. Anträge ganzjährig bis 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Thema Energiewende werden FTI-Förderungen und Begleitmaßnahmen gebündelt, um einen deutlichen Innovationsschub für die Energiewende in Österreich zu unterstützen und die politischen Zielsetzungen für Klimaneutralität 2030 (100 % EE im Strom) und 2040 (sektorenübergreifend) zu erreichen. Gefördert werden innovative Technologie-, Prozess- und Produktentwicklungen sowie Systemintegrationen, Demonstrationsvorhaben und Kapazitäts- und Kompetenzaufbau in Forschung, Wirtschaft und Verwaltung.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Konsortialvorhaben mit internationalen Partnern möglich, wenn mindestens ein Partner in Österreich ansässig ist
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind aufgrund mangelnder Rechtsfähigkeit nicht antragslegitimiert
- Nachweis der finanziellen Sicherung des Vorhabens durch Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
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Beschreibung
Die Initiative Energiewende bündelt österreichweit FTI-Förderungen und Begleitmaßnahmen, um einen spürbaren Innovationsschub für die Umsetzung der Energie- und Klimaziele zu erzielen. Im Fokus stehen die rasche Entwicklung und Demonstration zukunftsweisender Technologien – von erneuerbaren Energieerzeugungs- und Speicherlösungen über Wasserstoff- und erneuerbare Gastechnologien inkl. CCUS bis hin zu flexiblen Systemdesigns und digitaler Transformation. Zusätzlich werden integrierte Demonstrationsvorhaben gefördert, die Akteur:innen aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammenführen, um sektorenübergreifende Lösungen für spezifische Anwendungsfelder zu realisieren. Qualifizierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Kompetenzaufbau stärken das Potenzial von Forscher:innen und Projektverantwortlichen, fördern Gender Diversity und legen den Grundstein für die Technologiesouveränität Europas.
Förderberechtigt sind österreichische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die außerhalb der Bundesverwaltung agieren und zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich verfügen. Konsortialvorhaben mit internationalen Partner:innen sind möglich, sofern mindestens ein Partner seinen Sitz in Österreich hat. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ist aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit nicht antragslegitimiert. Voraussetzung ist der Nachweis der finanziellen Absicherung durch einen Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Insolvenzfreiheit der Antragstellenden. Anträge können bis zum 31.12.2026 laufend eingereicht werden; das Gesamtbudget beträgt 91 Mio. Euro. Ziel ist die Beschleunigung der Klimaneutralität 2030 (100 % EE im Strom) und 2040 (sektorenübergreifend) und der langfristige Aufbau regionaler Innovationskapazitäten.