Entgeltzuschuss
Entgeltzuschuss für Dienstgeber:innen in Wien zur Kompensation behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen bei begünstigt behinderten Mitarbeiter:innen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Dienstgeber:innen bei der nachhaltigen Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Zuschüsse zur Abgeltung behinderungsbedingter Minderleistung im Rahmen eines voll sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses.
Förderfähige Ausgaben
- Lohnkosten
- Sozialversicherungsbeiträge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitarbeiter:in mit Feststellungsbescheid nach § 14 BEinstG
- Dienstverhältnis seit mindestens 7 Monaten (Ausnahme Härtefälle)
- Nachweis der behinderungsbedingten Leistungsminderung
- Aufrechtes voll sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Feststellungsbescheid nach § 14 BEinstG
- Lohnkonto
- Nachweis der behinderungsbedingten Leistungsminderung
Bewertungskriterien
- Grad der Behinderung
- Nachweis der Leistungsminderung
- Gefährdung des Arbeitsplatzes
Beschreibung
Der Entgeltzuschuss richtet sich an Arbeitgeber:innen in Wien, die begünstigt behinderte Mitarbeiter:innen mit einem Feststellungsbescheid nach § 14 BEinstG beschäftigen und deren Leistungsfähigkeit aufgrund der Behinderung eingeschränkt ist. Ziel dieser Direktförderung ist die nachhaltige Sicherung des voll sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine fortlaufende Bewilligung ermöglicht eine planbare Unterstützung. Die Förderung leistet einen finanziellen Ausgleich für behinderungsbedingte Minderleistungen und stärkt somit die Motivation von Unternehmen, langfristig inklusive Arbeitsplätze anzubieten.
Förderfähig sind Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge, wobei bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage übernommen werden können. Die maximale Förderhöhe entspricht der dreifachen Ausgleichstaxe pro Monat, die über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gewährt wird. Voraussetzung ist ein seit mindestens sieben Monaten bestehendes Dienstverhältnis (mit Ausnahmen für Härtefälle), der Nachweis der Leistungsreduktion sowie ein ununterbrochener sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsstatus. Zur Antragstellung sind das ausgefüllte Formular, der Feststellungsbescheid, Lohnkontounterlagen und ein ärztlicher oder betrieblicher Nachweis der Leistungseinschränkung einzureichen. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Grades der Behinderung, der nachgewiesenen Minderleistung und der Arbeitsplatzgefährdung. Durch diese passgenaue Unterstützung werden Unternehmen nachhaltig entlastet und Menschen mit Behinderungen langfristig in den Arbeitsmarkt integriert.