Ergänzende Beratungsförderungen
Qualifizierte Beratungsförderung zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energieeffizienz, erneuerbaren Energieträgern, Mobilitätsmanagement und Lokale Agenda 21 in Tirol. Anträge sind jederzeit formlos einreichbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung qualifizierter Beratungsleistungen zu den Themen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Mobilitätsmanagement und Lokale Agenda 21 für Förderwerber, die nicht im Rahmen des ecotirol-Programms unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen für qualifizierte Beratungsleistungen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beratungsleistung muss den Fördervoraussetzungen des Tiroler Energie- und Umweltprogramms ecotirol entsprechen
- Förderwerber dürfen nicht bereits über das ecotirol-Programm gefördert werden
Beschreibung
Die ergänzende Beratungsförderung des Landes Tirol unterstützt qualifizierte Beratungsleistungen in den Bereichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger, Mobilitätsmanagement sowie Lokale Agenda 21. Sie richtet sich gezielt an Interessent:innen, die bislang nicht im Rahmen des ecotirol-Programms gefördert wurden. Gefördert werden Aufwendungen für professionelle Expert:innen, die bei der Analyse, Planung und Umsetzung nachhaltiger Projekte in Bildungseinrichtungen, Privatzimmerbetrieben und kirchlichen Institutionen begleiten. Durch diese Initiative werden Vorhaben gestärkt, die den ökologischen Fußabdruck reduzieren, den Klimaschutz vorantreiben und eine ressourcenschonende Mobilität fördern. Das Angebot besteht dauerhaft und schafft Planungssicherheit für die Antragstellenden.
Antragsberechtigt sind primär Schulen, Privatzimmervermieter:innen ohne Gewerberechtsstatus und aktuell auch die Evangelische Kirche; darüber hinaus können weitere Einrichtungen und Einzelpersonen eine Förderung erhalten, sofern keine gleichzeitige Unterstützung über ecotirol erfolgt. Voraussetzung ist, dass die Beratungsleistung den Förderkriterien des Tiroler Energie- und Umweltprogramms ecotirol entspricht und bislang nicht über dieses Programm subventioniert wurde. Eine formlose Antragseinreichung ist jederzeit möglich – ein fester Stichtag ist nicht vorgegeben. Die Auszahlung erfolgt als Zuschuss und deckt förderfähige Beratungskosten ab, um nachhaltige Maßnahmen effizient und fachkundig umzusetzen.