Zuschuss

ESF Plus Bundesprogramm – Rat geben – Ja zur Ausbildung!

ESF-Plus-Modellprogramm zur Unterstützung von Bezugspersonen junger Menschen mit Migrationsgeschichte beim Übergang Schule–Berufsausbildung. Förderung als Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Verlängerungsanträge bis 28.11.2025 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.11.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 40% - 90%
Projektstart ab: 01.05.2023
Projektdauer: 36 - 42 Monate

Förderziel

Unterstützung von Multiplikator:innen (Bezugspersonen) bei der Beratung, Schulung und Vernetzung, um Barrieren junger Menschen mit Migrationsgeschichte beim Zugang zur Berufsausbildung abzubauen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören
  • Maßnahmen mit bereits vorhandenen gesetzlich oder öffentlich-rechtlich finanzierten Regelungen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Rechtsfähige Personengesellschaften
  • Beachtung der ESF-Plus-Fördergrundsätze 2021 bis 2027
  • Nachweis fachlich-inhaltlicher und administrativer Befähigung
  • Abstimmung mit vorhandenen Programmen und Vermeidung von Doppelstrukturen
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Beschreibung

ESF-Plus-Modellprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ unterstützt bundesweit Multiplikator:innen, die als nahe Bezugspersonen junger Menschen mit Migrationsgeschichte agieren. Träger:innen wie Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen oder Unternehmen bieten Eltern und Verwandten, Sozialarbeiter:innen, Lehrkräften sowie Vereinsmitgliedern niedrigschwellige Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote an. Ziel ist es, Barrieren beim Übergang von Schule in die Berufsausbildung abzubauen und die Rolle der Teilnehmenden in unterstützender Weise zu stärken. Parallel führt ein Vernetzungsprojekt die beteiligten Vorhaben zusammen, fördert den Erfahrungsaustausch über Workshops und Veranstaltungen und erstellt praxisorientierte Arbeitsmaterialien. So entsteht ein lernendes Netzwerk, das kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt wird.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in einer Förderquote von 40 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der ESF-Plus-Zielregion, und umfasst eine Projektlaufzeit von 36 bis 42 Monaten. Verlängerungsanträge sind bis zum 28.11.2025 möglich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die die ESF-Plus-Fördergrundsätze 2021–2027 beachten, fachlich-inhaltliche wie administrative Befähigung nachweisen und bestehende Förderstrukturen koordinieren. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die zu Pflichtaufgaben gehören oder bereits gesetzlich finanziert sind. Eine nationale Kofinanzierung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben kann über Eigen- und Drittmittel erbracht werden, um die soziale Inklusion junger Menschen mit Migrationshintergrund nachhaltig zu stärken.

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