Zuschuss

Essen auf Rädern, Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert die Zustellung von Mahlzeiten an ältere, kranke oder pflegebedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten. Anträge können jeweils bis 31. August und 28. Februar eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niederösterreich

Förderziel

Gefördert werden die Kosten der Zustellung von Mahlzeiten, um älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten, Hilfe zum Bezug von Essen zu bieten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der Zustellung von Mahlzeiten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Herstellkosten der Mahlzeiten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose Anträge von Gemeinden, Institutionen und Vereinen
  • Kopien der Rechnungen der Erzeuger bzw. Zusteller mit Angabe der Anzahl der zubereiteten bzw. zugestellten Essensportionen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag
  2. Kopien der Rechnungen der Erzeuger bzw. Zusteller

Beschreibung

Das Land Niederösterreich stellt mit dem Programm Essen auf Rädern gezielt finanzielle Mittel für die Zustellung von warmen Mahlzeiten bereit. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine sind zur Antragstellung berechtigt und tragen damit zur Versorgung von älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen bei, die nicht in der Lage sind, selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten. Die Förderung ordnet sich in die Themenfelder Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales ein und erfolgt in Form eines Zuschusses. Angeboten werden unterschiedliche Menüvarianten – von Normalkost über Schonkost bis hin zu Diabetikerkost oder fleischloser Kost – je nach regionalem Anbieterportfolio und individuellem Bedarf der Hilfeempfänger:innen.

Gefördert werden ausdrücklich die Kosten für die Zustellung der Mahlzeiten, während die Herstellungskosten von den Hilfeempfänger:innen selbst getragen werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein formloser Antrag durch Gemeinden, Institutionen oder Vereine sowie die Einreichung von Kopien der Rechnungen der Erzeuger:innen bzw. Zusteller:innen mit Angabe der Anzahl der ausgelieferten Essensportionen. Anträge sind jeweils bis spätestens 31. August bzw. 28. Februar des Folgejahres beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung einzureichen. Die Förderung basiert auf den Bestimmungen des NÖ Sozialhilfegesetzes (§ 45 NÖ SHG iVm § 48 Abs. 2 NÖ SHG) und zielt darauf ab, einen verlässlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Senior:innen sowie Pflegebedürftigen zu leisten.

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