Zuschuss

EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch

Vergünstigte Abgabe von Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen an Kinder in Wiener Schulen und Kindergärten. Anträge auf Zuteilung der Budgetmittel vom 15.09. bis 15.10. sowie monatlich möglich, Beihilfeanträge bis 3 Monate nach Lieferzeitraum.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: Obst/Gemüse: bis zu 2 € pro kg; Milch: Kategorie 0: 29,60 € pro 100 kg; Kategorie I: 24 € pro 100 kg; Kategorie II: 2...
Projektstart ab: 01.01.2013

Förderziel

Gewährung von EU-Beihilfen zur vergünstigten Abgabe von Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen an schulische Einrichtungen zur Stabilisierung der Agrarmärkte und Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten bei Kindern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Produktlieferungen (Obst, Gemüse, Milch)
  • Kosten für flankierende pädagogische Maßnahmen (Verkostungen, Exkursionen)
  • Kosten für Kommunikations- und Evaluierungsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwendung für Schulmahlzeiten
  • Weiterverkauf an Dritte

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zulassung als Beihilfeempfänger bei der AMA
  • Belieferung behördlich zugelassener Bildungseinrichtungen
  • Einhaltung der Produktspezifikationen gemäß Verordnung
  • Verwendung der Online-Formulare im eAMA-Portal

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Zuteilung von Budgetmitteln
  2. Beihilfeantrag
  3. Rechnungen und Zahlungsnachweise
  4. Projektbeschreibungen für flankierende Maßnahmen

Beschreibung

Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch unterstützt die vergünstigte Abgabe von frischem Obst, Gemüse und Milch­erzeugnissen an Kinder in Wiener Schulen und Kindergärten. Mit EU-Beihilfen sollen einerseits die Agrarmärkte stabilisiert und andererseits gesunde Ernährungs­gewohnheiten schon im frühen Alter gefördert werden. Zugelassen als Beihilfe­empfänger:innen sind Unternehmen, Bildungs- und öffentliche Einrich­tungen, die behördlich anerkannte Schulen, Sonderschulen oder Kindergärten beliefern. Die Fördermittel können laufend beantragt werden: Zuteilung der Budgetmittel erfolgt jährlich zwischen 15. September und 15. Oktober sowie in monatlichen Folgezeiträumen. Darauf aufbauend sind Beihilfe­anträge binnen drei Monaten nach jedem Liefer­zeitraum über das Online-Portal eAMA einzureichen. Gefördert werden neben den Produkt­lieferungen auch flankierende pädagogische Maßnahmen wie Verkostungen oder Exkursionen sowie Kommunikations- und Evaluierungs­projekte.

Beihilfefähig sind ausschließlich Obst- und Gemüse­produkte bis zu 2 € pro Kilogramm sowie Milch und Milchprodukte nach Kategorien gestaffelt: 29,60 € pro 100 kg (Kategorie 0), 24 € pro 100 kg (Kategorie I) und 20 € pro 100 kg (Kategorie II). Zuwendungs­voraussetzung ist die Zulassung bei der AMA, die Lieferung an berechtigte Bildungs­einrichtungen, die Einhaltung der Produktspezifikationen gemäß EU-Verordnung und die Nutzung der Online-Formulare. Förderschritte werden durch Anträge auf Zuteilung der Budgetmittel, Beihilfeauszahlungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sowie Projektbeschreibungen dokumentiert. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Schulmahlzeiten und Weiterverkäufe. Das Programm setzt auf die enge Zusammenarbeit von Lieferant:innen, pädagogischen Expert:innen und Bildungs­einrichtungen, um Kindern den direkten Zugang zu frischen Lebensmitteln zu ermöglichen und das Bewusstsein für eine ausgewogene Ernährung zu schärfen.

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