EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch
Vergünstigte Abgabe von Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen an Kinder in Wiener Schulen und Kindergärten. Anträge auf Zuteilung der Budgetmittel vom 15.09. bis 15.10. sowie monatlich möglich, Beihilfeanträge bis 3 Monate nach Lieferzeitraum.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährung von EU-Beihilfen zur vergünstigten Abgabe von Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen an schulische Einrichtungen zur Stabilisierung der Agrarmärkte und Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten bei Kindern.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Produktlieferungen (Obst, Gemüse, Milch)
- Kosten für flankierende pädagogische Maßnahmen (Verkostungen, Exkursionen)
- Kosten für Kommunikations- und Evaluierungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwendung für Schulmahlzeiten
- Weiterverkauf an Dritte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zulassung als Beihilfeempfänger bei der AMA
- Belieferung behördlich zugelassener Bildungseinrichtungen
- Einhaltung der Produktspezifikationen gemäß Verordnung
- Verwendung der Online-Formulare im eAMA-Portal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuteilung von Budgetmitteln
- Beihilfeantrag
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Projektbeschreibungen für flankierende Maßnahmen
Beschreibung
Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch unterstützt die vergünstigte Abgabe von frischem Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen an Kinder in Wiener Schulen und Kindergärten. Mit EU-Beihilfen sollen einerseits die Agrarmärkte stabilisiert und andererseits gesunde Ernährungsgewohnheiten schon im frühen Alter gefördert werden. Zugelassen als Beihilfeempfänger:innen sind Unternehmen, Bildungs- und öffentliche Einrichtungen, die behördlich anerkannte Schulen, Sonderschulen oder Kindergärten beliefern. Die Fördermittel können laufend beantragt werden: Zuteilung der Budgetmittel erfolgt jährlich zwischen 15. September und 15. Oktober sowie in monatlichen Folgezeiträumen. Darauf aufbauend sind Beihilfeanträge binnen drei Monaten nach jedem Lieferzeitraum über das Online-Portal eAMA einzureichen. Gefördert werden neben den Produktlieferungen auch flankierende pädagogische Maßnahmen wie Verkostungen oder Exkursionen sowie Kommunikations- und Evaluierungsprojekte.
Beihilfefähig sind ausschließlich Obst- und Gemüseprodukte bis zu 2 € pro Kilogramm sowie Milch und Milchprodukte nach Kategorien gestaffelt: 29,60 € pro 100 kg (Kategorie 0), 24 € pro 100 kg (Kategorie I) und 20 € pro 100 kg (Kategorie II). Zuwendungsvoraussetzung ist die Zulassung bei der AMA, die Lieferung an berechtigte Bildungseinrichtungen, die Einhaltung der Produktspezifikationen gemäß EU-Verordnung und die Nutzung der Online-Formulare. Förderschritte werden durch Anträge auf Zuteilung der Budgetmittel, Beihilfeauszahlungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sowie Projektbeschreibungen dokumentiert. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Schulmahlzeiten und Weiterverkäufe. Das Programm setzt auf die enge Zusammenarbeit von Lieferant:innen, pädagogischen Expert:innen und Bildungseinrichtungen, um Kindern den direkten Zugang zu frischen Lebensmitteln zu ermöglichen und das Bewusstsein für eine ausgewogene Ernährung zu schärfen.