Zuschuss

Familien-, Partner- und Jugendberatung des Landes Kärnten

Kostenlose, anonyme und vertrauliche Familien-, Partner- und Jugendberatung im Land Kärnten. Förderzahlungen an anerkannte Berater:innen ab 01.01.2025 ohne Befristung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Gewährleistung flächendeckender, kostenloser, anonymer und vertraulicher Familien-, Partner- und Jugendberatung im Land Kärnten durch Förderzahlungen an anerkannte Intermediäre.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungsleistungen der Intermediäre

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederschwelliges Angebot
  • Keine formalen Voraussetzungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anwesenheitsblatt
  2. Tätigkeitsbeleg
  3. Kurzdokumentation
  4. Honorarnote

Beschreibung

Familien-, Partner- und Jugendberatung des Landes Kärnten gewährleistet im gesamten Bundesland kostenlose, anonyme und vertrauliche Beratung für Kinder, Jugendliche, Partner:innen und Familien. Ziel ist eine flächendeckende Absicherung von Hilfsangeboten unter Einbeziehung von Ärzt:innen, Psycholog:innen, Jurist:innen und Diplomsozialarbeiter:innen. Ab dem 01.01.2025 werden anerkannte Berater:innen unbefristet mit Zuschüssen ausgestattet, um niedrigschwellige und qualitativ hochwertige Beratungsleistungen zu garantieren. Mit dieser Unterstützung setzt das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 – Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe – einen klaren Schwerpunkt auf die seelische Gesundheit und soziale Stabilität von Familien und jungen Menschen im ganzen Land.

Förderberechtigt sind anerkannte Familienberater:innen, Psycholog:innen, Jurist:innen und Diplomsozialarbeiter:innen, die in Kärnten kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratungsleistungen erbringen. Es bestehen keine formalen Zugangshürden, da ein niederschwelliges Angebot Grundlage der Förderung ist. Antragsberechtigt sind Privatpersonen in der Funktion von Intermediär:innen; förderfähig sind ausschließlich die erbrachten Beratungsleistungen. Für die quartalsweise Auszahlung sind folgende Nachweise einzureichen: Anwesenheitsblatt, Tätigkeitsbeleg, Kurzdokumentation und Honorarnote. Die Antragstellung beginnt am 1. Jänner 2025 und ist unbegrenzt möglich. Mit dieser Initiative wird die langfristige Sicherstellung professioneller Beratungsstrukturen in Kärnten gefördert und Ratsuchenden rasche Hilfestellung auf hohem fachlichem Niveau ermöglicht.

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