Zuschuss

Familienpädagogische Krisenpflegeplatzunterbringung

Unterstützung der Krisenunterbringung von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisensituationen in der Steiermark bei familienpädagogischen Pflegepersonen. Aufenthalt bis zu 6 Monate (einmalige Verlängerung um 3 Monate möglich). Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Projektdauer: 6
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Schaffung eines verlässlichen und zeitlich befristeten familiären Krisenunterbringungsangebotes zur Abwendung von Verschlimmerungen, Sicherung des Wohls sowie zur Stabilisierung und Förderung der psychischen, sozialen, körperlichen, geistigen und emotionalen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren mit gültiger Betreuungsvereinbarung
  • Akute Problemsituationen, die nicht mehr ambulant oder stationär bewältigt werden können und eine sofortige Unterbringung erfordern
  • Gefährdung durch Vernachlässigung, körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt
  • Fehlende adäquate stationäre Betreuung im Elternhaus
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Beschreibung

Die familienpädagogische Krisenpflegeplatzunterbringung in der Steiermark richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die privat anerkannte Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen betreiben. Als Zuschussförderung in den Themenfeldern Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales ermöglicht dieses Programm eine sofortige Aufnahme von Kindern und Jugendlichen im Alter von null bis 18 Jahren in akuten Krisensituationen. Ziel der Maßnahme ist es, ein verlässliches und zeitlich befristetes familiäres Krisenunterbringungsangebot bereitzustellen, um eine Verschlimmerung der Lage abzuwenden, das Wohl der jungen Menschen zu sichern und ihre psychische, soziale, körperliche, geistige sowie emotionale Entwicklung zu stabilisieren und zu fördern. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Die Unterbringung erfolgt bei speziell geschulten familienpädagogischen Pflegepersonen, möglichst in einer vertrauten Umgebung, sofern das Kindeswohl dies zulässt. Der reguläre Aufenthalt dauert bis zu sechs Monate; in begründeten Ausnahmefällen kann eine einmalige Verlängerung um weitere drei Monate gewährt werden. Förderberechtigt sind Einrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung, die Kinder und Jugendliche mit gültiger Betreuungsvereinbarung aufnehmen. Voraussetzung sind akute Problemsituationen, die nicht mehr ambulant oder stationär bewältigt werden können, sowie Gefährdungen durch Vernachlässigung oder körperliche, seelische bzw. sexuelle Gewalt. Darüber hinaus werden junge Menschen gefördert, wenn im Elternhaus keine adäquate stationäre Betreuung besteht, familiäre Konflikte ohne stützendes Netz auftreten oder ein Weglaufen aus dem Zuhause stattgefunden hat. Diese Förderung schafft eine sichere Perspektive, stärkt individuelle Ressourcen und ebnet den Weg zur Entwicklung langfristiger Versorgungsstrategien.

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