Zuschuss

Film - Projektförderung

Förderung von künstlerischen Filmprojekten in Salzburg (Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme). Anträge bis unbegrenzt möglich, bei beantragtem Volumen ≥ € 10.000 zweimal jährlich (31. März, 30. September).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Die Filmkunstförderung des Landes Salzburg stärkt den künstlerischen Filmstandort Salzburg sowie die kreative, innovative und kritische filmische Darstellung insbesondere regionaler Themen. Sie unterstützt Nachwuchskünstler:innen beim Einstieg in das professionelle Filmschaffen und fördert arrivierte Filmschaffende durch Co-Förderung und erleichtert so den Zugang zu weiteren Fördertöpfen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • maßgeblicher Salzburg Bezug (inhaltlich, institutionell oder personell)
  • Projektqualität
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Einreichung vor Projektrealisierung
  • Nachweis über Gewährung von Förderungen anderer Förderstellen (bei arrivierten Filmschaffenden)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Förderungsansuchen
  2. Nachweis des Salzburg Bezugs
  3. Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug
  4. Projektbeschreibung (Treatment)
  5. Drehort(e) und Projektzeitplan
  6. Kalkulation und Finanzierungsplan
  7. Zu- und Absagen aller angefragten Förderstellen
  8. (künstlerischer) Lebenslauf
  9. Referenzmaterial (DVD, Links)

Bewertungskriterien

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular samt Unterlagen
  • Maßgeblicher Salzburgbezug
  • Künstlerische und inhaltliche Qualität
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Einreichung vor Projektrealisierung
  • Hauptverantwortung des Antragstellers
  • Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung

Beschreibung

Die Film - Projektförderung in Salzburg bietet Filmschaffenden aus den Bereichen Kultur und Medien unbefristete Zuschüsse für künstlerische Filmvorhaben verschiedenster Formate (Spiel-, Kurz-, Animations-, Experimental- und Dokumentarfilme). Förderanträge können jederzeit für Projekte mit einem Volumen unter 10.000 € gestellt werden; für Beträge ab 10.000 € gelten die Einreichfristen 31. März sowie 30. September. Die Maßnahme zielt darauf ab, den künstlerischen Filmstandort Salzburg zu stärken, regionale Themen kreativ, innovativ und kritisch zu beleuchten, Nachwuchsfilmer:innen den Einstieg in das professionelle Filmschaffen zu ermöglichen und arrivierten Filmschaffenden durch Co-Förderungen den Zugang zu weiterführenden Fördermitteln zu erleichtern. Als direkter Zuschuss erfolgt die Unterstützung ohne Rückzahlungsverpflichtung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit nachgewiesenem Salzburg-Bezug (inhaltlich, institutionell oder personell). Ausgeschlossen bleiben Projekte im Rahmen einer Ausbildung sowie kommerzielle Auftragsproduktionen, Musikvideos und reine Amateurfilme. Für die Bewertung durch Expert:innen sind künstlerische und inhaltliche Qualität, gesicherte Gesamtfinanzierung, fristgerechte Einreichung vor Projektstart sowie die Hauptverantwortung der Antragstellenden zentral. Einzureichen sind ein ausgefülltes Förderungsansuchen, Nachweis zum Salzburg-Bezug, Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug, Projekt-Treatment, Drehort- und Zeitplan, Kalkulation und Finanzierungsplan, Zu- und Absagen weiterer Förderstellen, ein künstlerischer Lebenslauf sowie Referenzmaterial (z. B. DVD oder Links). Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen; zudem muss eine Archivkopie für das Depot-legal-Reglement des Filmarchivs Austria bereitgestellt werden, um die langfristige Sicherung des kulturellen Erbes zu gewährleisten.

Antrag starten →