Finanzielle Zuwendungen aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung"
Finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Wien zur Milderung behinderungsbedingter Notlagen. Anträge werden laufend bis zur Ausschöpfung des Fondsvolumens entgegengenommen.
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Förderkriterien
Förderziel
Einmalige finanzielle Unterstützung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, um eine durch die Behinderung ausgelöste soziale Notlage rasch zu mildern oder zu beseitigen.
Förderfähige Ausgaben
- Wohn- und Sanitärraumadaptierungen
- Treppenlifte
- Kommunikationshilfsmittel
- PKW-Umbau
- Assistenzhunde
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Lebenshaltungskosten ohne behinderungsrelevanten Zusammenhang
- Aufwendungen ohne Nachweis der behinderungsbedingten Mehraufwendungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ständiger Wohnsitz in Österreich
- Grad der Behinderung von mindestens 50 %
- Behinderungsbedingte Notwendigkeit des Vorhabens
- Vorliegen einer sozialen Notlage
- Antragstellung vor Realisierung des Vorhabens (Ausnahmen bei besonderer Härte)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Unterstützungsfonds (ACC_-_20_U_Fonds_Antragsformular)
- Richtlinien Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
- Nachweis über Grad der Behinderung (Bescheid oder Behindertenpass)
- Einkommensnachweise
- Kostenvoranschläge und Rechnungen
- Aktuelle ärztliche Befunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der sozialen Notlage
- Schwere der Behinderung
- Verhältnis der Gesamtkosten zum Haushaltseinkommen
- Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme
Beschreibung
In Wien ansässige Privatpersonen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % können aus dem Unterstützungsfonds finanzielle Zuschüsse abrufen, die behinderungsbedingte Notlagen im Bereich Soziales und Arbeit & Soziales rasch lindern. Als unbürokratischer und gebührenfreier Zuschuss fördert das Programm Vorhaben bis zu 6 000 € vollständig (100 % Förderquote) und ermöglicht ein schnelles Eingreifen bei plötzlichen Mehraufwendungen. Die Möglichkeit zur Antragstellung besteht fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Fondsvolumens, wobei Anträge im Regelfall vor der Durchführung des Vorhabens eingebracht werden müssen und Ausnahmen bei nachgewiesener besonderer Härte zulässig sind. Das Budget beläuft sich auf 5 Mio. €; ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, da Entscheidungen stets einzelfallbezogen erfolgen.
Gefördert werden passgenaue Maßnahmen wie Wohn- und Sanitärraumadaptierungen, Treppenlifte, Kommunikationshilfsmittel, behinderungsbedingte PKW-Umbauten sowie Assistenzhunde, um Teilhabe und selbstbestimmtes Handeln zu stärken. Zu den Voraussetzungen zählen ein ständiger Wohnsitz in Österreich, ein Nachweis des Behinderungsgrades mittels Bescheid oder Behindertenpass, das Vorliegen einer sozialen Notlage und die Einhaltung festgelegter Einkommensgrenzen. Antrag und begleitende Dokumente – darunter Antragsformular, Richtlinien, Kostenvoranschläge und Rechnungen, Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweise sowie aktuelle ärztliche Befunde – sollten idealerweise vor Umsetzung eingereicht werden. Im Prüfverfahren bewerten Expert:innen Dringlichkeit, Schwere der Behinderung, Wirtschaftlichkeit und das Verhältnis der Gesamtkosten zum Haushaltseinkommen. Die unbürokratische Abwicklung ohne Gebühren und Formerfordernisse unterstützt zeitnahe Entscheidungen. Transparente Bewertungen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sichern eine faire Förderpraxis.