Finanzierung von Sprach- und Alphabetisierungskursen
Das Land Oberösterreich fördert Alphabetisierungs- und Deutschkurse für Anbieter in Oberösterreich entsprechend den Vorgaben des Landessprachcurriculums und des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Anträge sind vor Kursbeginn einzureichen, die Förderung ist unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Alphabetisierungskursen und Deutschkursen von Kursanbietern in Oberösterreich, die sich an den Vorgaben des Rahmencurriculums des Landes Oberösterreich und des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen orientieren und sich zur Einhaltung der Qualitätsstandards des Landes Oberösterreich sowie der entsprechenden Berichts- und Abrechnungsmodalitäten verpflichten.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verwendung der Fördermittel nach Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Angemessenheit der Kosten
- Antragstellung vor Kursdurchführung
- Inhaltliche und lehrende Qualifikation gemäß Sprachförderrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Gesamtfinanzierung des Kurses gesichert (Finanzierungsplan erforderlich)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Inhaltliche Beschreibung des Kursinhalts
- Statuten
- Budgetplan
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweise in Form einer Kursabrechnung
- Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege
Beschreibung
Das Land Oberösterreich gewährt unbefristete Zuschüsse zur Finanzierung von Alphabetisierungs- und Deutschkursen für Kursanbietende in Oberösterreich. Als unmittelbare Zuschussförderung gliedert sich das Programm in die Themenfelder Aus- und Weiterbildung, Bildung, Migration sowie Arbeit & Soziales und ist fortlaufend verfügbar. Gemäß den Vorgaben des Landessprachcurriculums und des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird die Vermittlung grundlegender Lese- und Schreibkompetenzen sowie der deutschen Sprachfertigkeit unterstützt. Der Förderschwerpunkt liegt auf Alphabetisierungskursen für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache, die nur unzureichend lesen und schreiben können oder in einem anderen Schriftsystem alphabetisiert wurden, sowie auf Deutschkursen für Teilnehmende mit geringen Deutschkenntnissen. Durch die Einhaltung hoher Qualitätsstandards und transparenter Berichts- und Abrechnungsmodalitäten wird eine effektive und verlässliche Umsetzung der Sprachförderung sichergestellt.
Förderberechtigt sind Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die Kurse gemäß den Sprachförderrichtlinien des Landes Oberösterreich anbieten. Voraussetzungen umfassen die Antragstellung vor Kursbeginn, den Nachweis eines gesicherten Finanzierungsplans, die Einhaltung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie eine inhaltliche und lehrende Qualifikation der Kursleitenden. Die Teilnehmer:innenzahl variiert je nach Kursform: 5 – 7 Personen bei Alphabetisierungskursen und 10 – 15 Personen bei Deutschkursen. Ein angemessener Teilnehmer:innenbeitrag darf die festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten. Ab einer Kinderanzahl von fünf wird eine kostenfreie Betreuung gefördert. Erforderliche Unterlagen sind ein ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Kursbeschreibung, Statuten, Budget- und Finanzierungsplan sowie abschließende Verwendungsnachweise inklusive Originalrechnungen und Einzahlungsbelege. Die Antragsfrist ist unbefristet und Anträge können fortlaufend eingereicht werden.