Förderprogramm der Dr.-Ing. August und Rosemarie Albers-Stiftung
Förderprogramm zur Unterstützung pflegender Angehöriger in Deutschland. Die Stiftung übernimmt Kosten für Kurzzeitpflege, Brückenpflege und Pflegevertretung. Fortlaufende Anträge möglich via info@albers-stiftung.de.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert Menschen, die zu Hause hilfsbedürftige Personen mit oder ohne Behinderung pflegen oder betreuen, indem sie die Kosten für Kurzzeit- oder Brückenpflege sowie für die Vertretung bei der Pflege übernimmt. So erhalten pflegende Angehörige Freiraum für Erholung, kulturelle und sportliche Aktivitäten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Kurzzeitpflege
- Kosten für Brückenpflege
- Kosten für Urlaubsvertretung
- Kosten für kurzfristige Pflegevertretung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Pflege und Betreuung einer hilfsbedürftigen Person zu Hause
Beschreibung
Die Dr.-Ing. August und Rosemarie Albers-Stiftung setzt sich für Angehörige ein, die zu Hause hilfsbedürftige Menschen mit oder ohne Behinderung betreuen. Ziel des bundesweiten Förderprogramms ist es, Entlastung und gesellschaftliche Teilhabe pflegender Angehöriger zu ermöglichen. Dafür werden Mittel aus dem Stiftungsvermögen eingesetzt, um eine Auszeit für Erholung, kulturelle oder sportliche Aktivitäten zu schaffen. Die Initiative basiert auf christlicher Nächstenliebe und kooperiert eng mit dem Caritasverband Freiburg-Stadt e. V., um eine zuverlässige Abwicklung der Förderleistungen sicherzustellen. Interessierte Privatpersonen erfahren durch das Programm eine 100 %ige Kostenübernahme und damit eine passgenaue Unterstützung bei der Organisation der Pflegevertretung.
Gefördert werden Ausgaben für Kurzzeitpflege, Brückenpflege sowie Urlaubsvertretungen und kurzfristige Pflegevertretungen. Voraussetzung ist die unentgeltliche Pflege oder Betreuung einer hilfsbedürftigen Person im eigenen Haushalt. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der fortlaufend beantragt werden kann – Anträge sind jederzeit möglich. Durch die unkomplizierte Förderung lassen sich freie Plätze in anerkannten Einrichtungen nutzen oder qualifizierte Pflegekräfte beauftragen. Diese Maßnahme eröffnet Pflegepersonen dringend benötigte Freiräume und trägt dazu bei, Belastungen zu reduzieren und das Wohlbefinden aller Beteiligten nachhaltig zu stärken.