Förderung an Gemeinden zu den Fahrtkosten von Kindern in Kindergartengruppen
Förderung für Gemeinden in Vorarlberg zur teilweisen Deckung der Fahrtkosten von Kindern zu und von ihren Kindergartengruppen. Anträge bis 31. Oktober jedes Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Vorarlberg unterstützt Gemeinden mit höchstens 5.000 Einwohnern bei den Fahrtkosten, die für die Beförderung der in ihrem Gemeindegebiet wohnenden Kinder zu und von Kindergartengruppen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen anfallen.
Förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende Gemeinde hat höchstens 5.000 Einwohner
- Kinder wohnen mindestens 1,5 Kilometer von der Kindergartengruppe entfernt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Beschreibung
Das Land Vorarlberg gewährt kleinen Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohner:innen einen finanziellen Zuschuss zur teilweisen Deckung der Fahrtkosten, die im vergangen Betreuungsjahr für den Hin- und Rücktransport von Kindern zwischen Wohnort und Kindergartengruppe angefallen sind. Förderberechtigt sind öffentliche Träger:innen, deren in der Gemeinde wohnende Kinder mindestens 1,5 Kilometer von der nächstgelegenen Kindergarteneinrichtung entfernt wohnhaft sind. Das Programm stärkt die Mobilität und soziale Teilhabe frühpädagogischer Angebote in ländlichen Regionen und leistet einen Beitrag zur Chancengleichheit für Familien in abgelegeneren Gebieten.
Gefördert werden ausschließlich Fahrtkosten, wobei eine gestaffelte Förderquote von 30 % bis zu 60 % der nachgewiesenen Ausgaben gewährt wird. Die Antragstellung erfolgt jährlich über ein bereitgestelltes Antragsformular; es sind nur vollständig ausgefüllte Unterlagen zu prüfen. Zuständige Stelle ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abteilung Elementarpädagogik). Anträge müssen jeweils bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden, frühester Fristbeginn ist der 1. Mai. Mit der Zusage bekennt sich die antragstellende Gemeinde zur Einhaltung der Richtlinien und zur transparenten Abwicklung ihres Fördervorhabens.