Förderung aus Mitteln der NÖ Gesundheitsförderung und Prävention
Förderung krankenhausentlastender Maßnahmen in Niederösterreich. Anträge bis 30. September des dem Zuschussjahr vorangehenden Jahres möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, krankenhausentlastende Maßnahmen zu finanzieren, insbesondere den Abbau von Kapazitäten im stationären Akutbereich, den Ausbau alternativer Versorgungseinrichtungen wie Pflegebetten, Übergangspflege, Hauskrankenpflege und mobile Dienste sowie die Optimierung der notärztlichen Versorgung in Niederösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten (bauliche Maßnahmen)
- Betriebskosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen zur Entlastung des stationären Akutbereichs der Krankenanstalten
- Schaffung bzw. Ausbau alternativer Versorgungseinrichtungen (z. B. Pflegebetten, Übergangspflege, Hauskrankenpflege, mobile Dienste)
- Optimierung der notärztlichen Versorgung in Niederösterreich
- Projekte mit krankenhausentlastenden Effekten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angabe der leistungserbringenden Institution
- Projektbeschreibung inklusive Art der Leistung und Entwicklungsaussichten
- Darstellung der personellen Ausstattung und Qualifikationen
- Angabe des Einzugs- und Versorgungsbereichs
- Kostenplan für einmalige und laufende Kosten
- Finanzierungsplan
- Nachweis der krankenhausentlastenden Effekte
Bewertungskriterien
- Förderungswürdigkeit des Antragstellers
- Übereinstimmung mit den Zielvorgaben
- Vollständigkeit der Mindestinhalte
- Nachweis von krankenhausentlastenden Auswirkungen
- Fachliche und finanzielle Eignung des Antragstellers
- Finanzielle Absicherung und Mitfinanzierung
Beschreibung
Unterstützt wird die Umsetzung krankenhausentlastender Maßnahmen in Niederösterreich durch eine jährliche Zuschussfinanzierung aus Mitteln der NÖ Gesundheitsförderung und Prävention. Zielgerichtet fördert der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds Projekte, die den stationären Akutbereich von Krankenanstalten entlasten, alternative Versorgungseinrichtungen ausbauen und die notärztliche Versorgung optimieren. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die in den Themenschwerpunkten Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales tätig sind. Durch die Bereitstellung von Mitteln gemäß Art. 15a B-VG und dem NÖGUS-Gesetz 2006 werden Maßnahmen gefördert, welche die regionale Versorgungslandschaft nachhaltig stärken und zugleich den Patientenfluss in Akutkrankenhäusern reduzieren.
Gefördert werden sowohl Investitionskosten für bauliche Maßnahmen als auch Betriebskosten und Sachkosten für Pflegebetten, Übergangspflege, Hauskrankenpflege oder mobile Dienste sowie psychosoziale Betreuung. Anträge sind bis spätestens 30. September des dem Zuschussjahr vorangehenden Jahres einzureichen. Als Mindestinhalte sind eine detaillierte Projektbeschreibung, Angaben zur personellen Ausstattung und Qualifikation, der Einzugs- und Versorgungsbereich, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis krankenhausentlastender Effekte erforderlich. Die Begutachtung erfolgt nach Förderungswürdigkeit, Zielübereinstimmung, Vollständigkeit, fachlicher und finanzieller Eignung sowie Mitfinanzierungsmöglichkeiten. Diese strukturierte Förderung eröffnet engagierten Träger:innen in Niederösterreich eine attraktive Chance, innovative Versorgungsmodelle zu realisieren und die Gesundheitsinfrastruktur nachhaltig zu verbessern.