Förderung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen
Das Land Burgenland fördert die Betreuung von pflegebedürftigen Personen ab Pflegegeldstufe 3 durch namhaft gemachte Betreuungskräfte. Zuschüsse zu Lohn- und Lohnnebenkosten werden gewährt. Gültig ab 01.09.2019, Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung und Sicherung des Lebensunterhaltes von Betreuungskräften sowie der Verbleib pflegebedürftiger Personen zu Hause. Zudem soll langfristig zusätzliches Betreuungspersonal im Burgenland gewonnen werden.
Förderfähige Ausgaben
- Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland ununterbrochen seit mindestens zwei Jahren vor Antragstellung
- Vertrag zwischen pflegebedürftiger Person und Pflegeservice Burgenland GmbH über Bereitstellung einer Betreuungskraft in der für die Pflegegeldstufe vorgesehenen Wochenstundenanzahl
- Pflegeservice Burgenland GmbH stellt Betreuungsersatz bei Urlaub oder Dienstverhinderung der Betreuungskraft sicher
- Namhaft gemachte Betreuungskraft ist voll geschäftsfähig und muss innerhalb eines Jahres nach Dienstantritt eine Grundausbildung für Betreuung pflegebedürftiger Personen oder eine gleichwertige Ausbildung absolvieren (Ausnahme bei bereits abgeschlossener Heimhelferausbildung)
- Betreuungskraft ist körperlich, gesundheitlich und persönlich geeignet und verpflichtet sich, ein Dienstverhältnis mit der Pflegeservice Burgenland GmbH einzugehen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensnachweise (z.B. Pensionsbescheid, Kontoauszüge) der pflegebedürftigen Person; im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 11 Bgld. SHG 2024 zusätzlich Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Letztgültiger Pflegegeldnachweis der pflegebedürftigen Person
- Nachweis der entsprechenden Pflegegeldstufe in Österreich bei Pflegegeldbezug im Ausland (gegebenenfalls)
- Nachweis über Bestellung zur Erwachsenenvertreterin oder zum Erwachsenenvertreter (gegebenenfalls)
- Vertretungsvollmacht (Notar oder Vorsorgevollmacht) (gegebenenfalls)
- Staatsbürgerschaftsnachweis der pflegebedürftigen Person und der namhaft gemachten Betreuungskraft
- Ärztliches Zeugnis zum Nachweis der körperlichen und gesundheitlichen Eignung der Betreuungskraft
- Nachweis einer einschlägigen Ausbildung der Betreuungskraft (gegebenenfalls)
- Aktuelle Strafregisterbescheinigung der Betreuungskraft (nicht älter als drei Monate)
- Formblatt „Abtretungsvertrag“ (Anlage B)
- Verpflichtungserklärung (Anlage C) der pflegebedürftigen Person
- Einwilligungserklärung der namhaft gemachten Betreuungskraft in die Verarbeitung personenbezogener Daten (Anlage D)
- Einwilligungserklärung einer im Haushalt lebenden Person in die Verarbeitung personenbezogener Daten (Anlage E)
- Einwilligungserklärung der namhaft gemachten Betreuungskraft im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 11 Bgld. SHG 2024 (Anlage F)
- Einwilligungserklärung einer im Haushalt lebenden Person im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 11 Bgld. SHG 2024 (Anlage G)
Beschreibung
Das Land Burgenland unterstützt seit dem 01.09.2019 die häusliche Betreuung von pflegebedürftigen Personen ab Pflegegeldstufe 3 durch namhaft gemachte Betreuungspersonen. Im Rahmen dieser Förderinitiative werden Zuschüsse zu den Lohn- und Lohnnebenkosten gewährt, um die sozialversicherungsrechtliche Absicherung sowie den Lebensunterhalt der Betreuungspersonen zu sichern und gleichzeitig den Verbleib der Pflegebedürftigen im vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Ein zweites Fördermodell richtet sich zudem an pensionierte Betreuungspersonen mit geringem Haushaltsnettoeinkommen. Anträge können laufend gestellt werden; eine Höchstfrist besteht nicht. Die Abwicklung erfolgt über die Pflegeservice Burgenland GmbH, die auch Betreuungsersatz bei Urlaub oder Dienstverhinderung sicherstellt.
Förderberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Burgenland (ununterbrochen seit mindestens zwei Jahren) und Pflegegeldbezug ab Stufe 3, die eine vertragliche Vereinbarung mit der Pflegeservice Burgenland GmbH für die vorgesehene Wochenstundenanzahl abschließen. Voraussetzung ist, dass die benannte Betreuungsperson voll geschäftsfähig, gesundheitlich geeignet und innerhalb eines Jahres nach Dienstantritt grundlegend ausgebildet ist (Ausnahme bei bereits abgeschlossener Heimhelfer:innen-Ausbildung). Zur Beantragung sind u. a. Einkommensnachweise, letzter Pflegegeldnachweis, Staatsbürgerschaftsnachweise, ärztliches Zeugnis, Ausbildungsnachweis, eine aktuelle Strafregisterbescheinigung sowie Formblätter Antrag (Anlage A), Abtretungsvertrag (Anlage B), Verpflichtungserklärung (Anlage C) und Einwilligungserklärungen (Anlagen D–G) einzureichen. Diese Förderung leistet einen wertvollen Beitrag zur Sicherung qualifizierter Betreuungspersonen im Burgenland und zur Fortsetzung der vertrauten Pflege in den eigenen vier Wänden.