Zuschuss

Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

Zuschuss für den Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze (FTTB/H) in ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins mit bis zu 75 % Förderung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis zu 100.000.000 € pro Projekt
Förderquote: 75%

Förderziel

Unterstützung des landesweiten Ausbaus leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- und unterversorgten ländlichen Gebieten Schleswig-Holsteins zur Verbesserung der Breitbandversorgung.

Förderfähige Ausgaben

  • Mitverlegung von Leerrohren
  • Externe Planungs- und Beratungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein
  • Berücksichtigung der jeweils geltenden Fördergrundsätze des GAK-Rahmenplans
  • Keine privatwirtschaftliche Glasfaserversorgung in den nächsten 3 Jahren zu erwarten
  • Baumaßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren müssen mindestens 1.000 Meter lang sein und eine Dauer von mehr als 8 Wochen haben
  • Plausibles Anschlusskonzept muss vorgelegt werden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweis des Markterkundungsverfahrens
  4. Kostenvoranschläge oder Angebote
  5. Vergabeunterlagen

Bewertungskriterien

  • Nachholbedarf (Anteil unterversorgter Adressen)
  • Synergienutzung
  • Digitale Teilhabe im ländlichen Raum (Einwohnerdichte)
  • Interkommunale Zusammenarbeit

Beschreibung

Unter der Bezeichnung Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen fördert das Land Schleswig-Holstein den Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- und unterversorgten Regionen. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft sowie kommunale Zweckverbände werden anteilig mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. Verankert in den Themenfeldern Infrastruktur, Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Digitalisierung sowie Smart Cities und Städtebau, erfolgt die Unterstützung technologie- und anbieterneutral. Das Programm zielt auf eine flächendeckende Verbesserung der Breitbandversorgung, die Erschließung digitaler Services in ländlichen Räumen und die Stärkung der regionalen Entwicklung. Fortlaufend geöffnete Aufrufe ermöglichen eine zeitnahe Antragstellung und ein kontinuierliches Projektmanagement.

Gefördert werden die Mitverlegung von Leerrohren sowie externe Planungs- und Beratungsleistungen. Voraussetzung ist ein plausibles Anschlusskonzept, eine Mindestbaulänge von 1.000 Metern mit einer Dauer von mehr als acht Wochen und die Bestätigung, dass kein privatwirtschaftlicher Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der geltenden Fördergrundsätze des GAK-Rahmenplans Pflicht. Ein offenes, technologie- und anbieterneutrales Vergabeverfahren mit umfassender Dokumentation sichert Transparenz. Bei der Bewertung stehen Nachholbedarf (Anteil unterversorgter Adressen), Synergienutzung, digitale Teilhabe in dünn besiedelten Räumen und interkommunale Zusammenarbeit im Fokus. Die Förderhöhe pro Projekt kann bis zu 100 Millionen Euro betragen. Zur Antragstellung sind unter anderem eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Nachweise des Markterkundungsverfahrens, Kostenvoranschläge und Vergabeunterlagen einzureichen. Eine Fristbindung entfällt, Anträge werden ganzjährig entgegengenommen.

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