Zuschuss

Förderung der Liebelt-Stiftung

Die Liebelt-Stiftung fördert bundesweit Projekte in bildender Kunst der Gegenwart sowie Integrations- und Ausbildungsmaßnahmen für sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene. Anträge können jederzeit gestellt werden, eingereicht bis 15.03. und 15.09. für die Sitzungen im Mai bzw. November.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.03. - 15.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Liebelt-Stiftung will die Bedeutung der Kunst für eine pluralistische Gesellschaft stärken sowie die Integration sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener durch (Aus-)Bildungs- und Betreuungsprojekte im Gemeinwesen fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fördervorhaben im Bereich bildende Kunst der Gegenwart
  • Förderprojekte zur Integration sozial benachteiligter Jugendlicher
  • Keine Anträge von Privatpersonen
  • Einrichtung als gemeinnütziger Verein oder Institution
  • Projekte müssen in Deutschland umgesetzt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Stellungnahme von Professor*innen (bei Studierendenstipendien)
  5. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  6. Anschreiben (optional)
  7. CVs und weitere ergänzende Materialien

Beschreibung

Die Liebelt-Stiftung unterstützt bundesweit Projekte der bildenden Kunst der Gegenwart ebenso wie (Aus-)Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen zur Integration sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener. Gefördert werden gemeinnützige Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen oder Bildungseinrichtungen, die innovative Ausstellungen, Ateliergemeinschaften oder wissenschaftliche Studien initiieren. Im Fokus stehen Künstler:innen, Wissenschaftler:innen und Studierende der Gegenwartskunst sowie Lehrer:innen, Kurator:innen und Kunstvermittler:innen. Parallel dazu zielt die Förderung im sozialen Bereich auf praxisorientierte Ausbildungsprojekte ab, welche die Teilhabe und Reintegration in das Gemeinwesen ermöglichen. Mit dieser Doppelstrategie stärkt die Stiftung die Rolle der Kunst in einer vielfältigen Gesellschaft und schafft konkrete Chancen für benachteiligte Zielgruppen.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich; berücksichtigt werden Eingänge bis zum 15. März für die Entscheidung im Mai sowie bis zum 15. September für die Sitzung im November. Fördervorhaben müssen in Deutschland realisiert werden und von einer gemeinnützigen Institution eingereicht sein. Erforderliche Unterlagen umfassen ein ausgefülltes Antragsformular, eine Projektbeschreibung (max. 3 Seiten), einen Kosten- und Finanzierungsplan, den Gemeinnützigkeitsnachweis sowie gegebenenfalls Stellungnahmen von Professor:innen und ergänzende Materialien (CVs, Abbildungen o. Ä.). Die Zuwendungen erfolgen als Zuschuss ohne Rechtsanspruch. Ziel ist es, künstlerische Kreativität und gesellschaftliches Engagement nachhaltig zu verankern und jungen Menschen Zugang zu künstlerischer Bildung und sozialer Teilhabe zu eröffnen.

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