Förderung der Regionalkultur (inkl. Kulturbauten)
Förderung der Regionalkultur und Kulturbauten in Niederösterreich durch immaterielle Beratung und materielle Finanzierungsbeiträge. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt die Aktivitäten verschiedenster Kulturinitiativen, -vereine, Landesbürger:innen und Gemeinden mit Landesbezug in Niederösterreich. Ziel ist die Stärkung des regionalen Kulturgeschehens durch immaterielle Beratung und materielle Beiträge für Veranstaltungen sowie infrastrukturelle Projekte wie Kulturbauten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes und Landeskulturkonzepts
- Hauptwohnsitz des Förderungswerbers oder Sitz des Projekts in Niederösterreich
- Nachweis von Eigenleistungen und Finanzierungsbeiträgen Dritter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektkalkulation oder Kalkulation
- Vereinsregisterauszug oder ZVR-Nummer
- Projektbeschreibung
Beschreibung
Im Bundesland Niederösterreich bietet ein kontinuierlich verfügbarer Zuschuss immaterielle Beratung sowie materielle Finanzierungsbeiträge für Veranstaltungen und Kulturbauten. Das Programm richtet sich an Kulturinitiativen, -vereine, Gemeinden und Landesbürger:innen mit Wohnsitz oder Sitz des Projekts in Niederösterreich. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des regionalen Kulturgeschehens durch fachliche Unterstützung der Abteilung Kunst und Kultur und der vier Kulturvernetzungsstellen. Monatliche Informationstage vor Ort ermöglichen einen direkten Austausch mit Mitarbeiter:innen der Landesverwaltung. Parallel dazu fördert das Land NÖ infrastrukturelle Projekte ebenso wie künstlerische Veranstaltungen mit staatlichen Zuschüssen, um die kulturelle Vielfalt in ländlichen Regionen zu beleben.
Förderungswerber:innen müssen einen Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes sowie des Landeskulturkonzepts nachweisen und ihre Eigenleistungen sowie Drittmittel belegen. Antragsunterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, eine Projektkalkulation bzw. Kalkulation, den aktuellen Vereinsregisterauszug oder die ZVR-Nummer und eine prägnante Projektbeschreibung. Die Einreichung ist fortlaufend möglich seit dem 01.01.2014 und erfordert keine Fristwahrung im Jahresverlauf. Durch die Kombination aus unentgeltlicher Beratung und finanzieller Unterstützung eröffnet dieses Angebot vielfältige Chancen, kulturelle Projekte in Niederösterreich zu realisieren und das regionale Zusammenleben nachhaltig zu fördern.