Förderung der Reparatur von Elektro- oder Elektronikgeräten und von Fahrrädern
Förderung der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrrädern in Wien: 50 % der Bruttokosten bis zu 200 € pro Bon für Reparaturen bzw. 30 € für Kostenvoranschläge. Anträge ab 16.09.2024 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der durchgeführten Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten sowie von Fahrrädern in Wien zu steigern. Gefördert werden Reparatur, Service, Wartung und Kostenvoranschläge für Geräte und Fahrräder im Privatbesitz, um Elektroschrott zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Reparaturkosten
- Service- und Wartungskosten
- Kostenvoranschlagskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neukauf von Geräten oder Komponenten
- Austausch ohne Reparatur (z.B. reiner Akkuwechsel)
- Leistungen im Rahmen von Garantie oder Versicherungsansprüchen
- Gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- oder Serviceleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Wien
- Eigentum an den Elektro- oder Elektronikgeräten bzw. Fahrrädern
- Geräte dürfen nicht geliehen oder gemietet sein
- Kein Anspruch auf Ersatzleistungen durch Dritte (z.B. Versicherung)
- Reparaturbon innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung einlösen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular zur Bon-Erstellung
- Reparaturbon (QR-Code)
- Rechnung des Partnerbetriebs
Beschreibung
Förderaktion Reparaturbonus in Wien: Die Initiative unterstützt Privatpersonen mit Wohnsitz in Wien bei der Instandsetzung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrrädern. Ab dem 16.09.2024 werden 50 % der Bruttokosten für Reparatur, Service und Wartung mit bis zu 200 € pro Bon übernommen; Kostenvoranschläge werden mit 30 € je Bon gefördert. Das Fördervolumen ist auf 124 Mio. € beschränkt und läuft bis zur Ausschöpfung der Mittel. Ziel ist die Erhöhung der Reparaturquote, um Elektroschrott zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) finanziert das Programm gemeinsam mit Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds „NextGenerationEU“.
Förderberechtigung und -verfahren: Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer:innen der zu reparierenden Geräte oder Fahrräder sind. Ausgeschlossen sind Leih- und Mietobjekte sowie Leistungen im Rahmen von Garantie-, Gewährleistungs- oder Versicherungsansprüchen. Die Antragstellung erfolgt online mittels Bon-Erstellung auf der Plattform der Förderstelle. Der Reparaturbon (QR-Code) muss innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Zur Abrechnung sind der Reparaturbon, die Rechnung des Betriebs sowie das Online-Antragsformular vorzulegen. Nicht förderfähig sind der Neukauf von Geräten oder Komponenten, reine Akkuwechsel und gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten. Mit dieser Aktion werden lokale Betriebe gestärkt und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen gefördert.