Zuschuss

Förderung des International Press Institute (IPI)

Unbefristete Förderung des International Press Institute (IPI) in Wien zur Stärkung der Pressefreiheit. Förderung erfolgt gemäß Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR) und Fördervertrag von 1992. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung des International Press Institute (IPI) zur Stärkung der Pressefreiheit gemäß ARR sowie Fördervertrag aus dem Jahr 1992.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderung gemäß Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR)
  • Fördervertrag aus dem Jahr 1992
  • Nach Maßgabe der jeweils geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigung

Beschreibung

Förderung des International Press Institute (IPI) in Wien unterstützt dauerhaft die Unabhängigkeit und Vielfalt journalistischer Arbeit und leistet einen Beitrag zur globalen Stärkung der Pressefreiheit. Diese Zuwendung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Trägerorganisationen und erfolgt als direkter Zuschuss gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR) sowie des seit 1992 gültigen Fördervertrags. Die Mittelvergabe orientiert sich an den jeweils geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigungen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, wodurch das IPI flexibel auf aktuelle Herausforderungen im Medienumfeld reagieren kann. Durch die unbefristete Ausrichtung wird dauerhafter Handlungsspielraum für internationale Projekte und Kooperationen im Bereich Medien- und Informationsfreiheit geschaffen.

Mit dem Förderziel, eine freie und vielfältige Medienlandschaft zu sichern, bietet diese Fördersäule dem International Press Institute die notwendigen Ressourcen, um Kampagnen, Forschungsvorhaben und Schutzmaßnahmen für Medienschaffende weltweit umzusetzen. Die beantragten Mittel dienen beispielsweise der Analyse von Pressefreiheitstrends, der Entwicklung von Schulungsinitiativen für Journalist:innen sowie der Begleitung und Koordination von Notfallhilfe bei Bedrohungen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen, die bereits in der Satzung oder Geschäftsordnung die Stärkung der Medienfreiheit verankert haben. Die transparente Mittelvergabe nach ARR garantiert, dass finanzielle Ressourcen zielgerichtet effizient eingesetzt werden, um langfristig unabhängigen und kritischen Journalismus zu fördern.

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