Förderung des Klagsverbandes
Förderung der gesamten Tätigkeit des Klagsverbandes in Wien mit Schwerpunkt auf Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Schulungen und strategischer Klagsführung. Gültig von 01.01.2020 bis 31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Tätigkeit des Klagsverbandes in den Bereichen Dokumentation von internationalem und EU-Recht sowie nationalen Gesetzen, Dokumentation der Rechtsprechung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung für Mitgliedsvereine, Schulungen, Gesetzesstellungnahmen und Schattenberichte, Mitarbeit in Monitoringausschüssen, strategische Klagsführung, Individualbeschwerden und Expertise für Rechtsfortbildung.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung von Projekten und Vorhaben im Bereich Rechte von Diskriminierungsopfern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Abrechnungen des Klagsverbandes
- Berichte
- Nachweise auf Grundlage des Fördervertrages
Beschreibung
Förderzweck und Inhalte
Die vorliegende Maßnahme unterstützt eine gemeinnützige Interessenvertretung in Wien dabei, ihre vielfältigen Aktivitäten im Bereich Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz nachhaltig zu sichern. Gefördert werden unter anderem die systematische Dokumentation internationalen und EU-Rechts sowie nationaler Gesetzeslagen, die Aufbereitung relevanter Rechtsprechung und die zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Beratung von Mitgliedsorganisationen sowie Schulungsangebote zu rechtlichen Fragestellungen stärken das Empowerment von Diskriminierungsopfer:innen. Ergänzend zählen Gesetzesstellungnahmen, Schattenberichte und die Mitwirkung in Monitoringausschüssen zum Leistungsspektrum. Ein besonderer Fokus liegt auf strategischer Klagsführung und Individualbeschwerden, um gerichtliche Präzedenzfälle zu erzielen und kontinuierlich Expertise für die Rechtsfortbildung bereitzustellen.
Fördermodalitäten und Voraussetzungen
Die Förderung wird in Form eines jährlichen Zuschusses in Höhe von bis zu 650.000 € gewährt und erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine oder Interessenverbände in Wien, die Projekte zur Stärkung der Rechte von Diskriminierungsopfer:innen umsetzen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis der Durchführung entsprechender Vorhaben sowie die fristgerechte Vorlage von Abrechnungen, Zwischenberichten und sonstigen Nachweisen gemäß Fördervertrag. Die Auszahlung erfolgt in vier gleichbleibenden Teilraten pro Jahr, abhängig von der Einreichung und Genehmigung der geforderten Berichte. Ziel dieser Förderung ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratische Kultur in Österreich nachhaltig zu fördern, indem diskriminierten Personen konsequent rechtlicher Schutz und umfassende Unterstützung geboten wird.