Zuschuss

Förderung Gratiskindergarten

Entgeltfreie frühpädagogische Förderung in Tirol: Gratis-Kindergarten für 4- und 5-Jährige im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche. Gültig von 01.11.2022 bis 31.08.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.11. - 31.08.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Fördersumme: 900 € pro Kindergartenjahr für 5-Jährige, 450 € pro Kindergartenjahr für 4-Jährige
Förderquote: 100%

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Kindern eine entgeltfreie frühe Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche zu ermöglichen. Für 5-Jährige wird bis zu 900 € pro Kindergartenjahr übernommen, für 4-Jährige bis zu 450 €. Nicht gefördert werden Kosten für Mahlzeiten oder Spezialangebote.

Förderfähige Ausgaben

  • Betreuungskosten für 20 Stunden pro Woche

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Mahlzeiten
  • Kosten für Spezialangebote

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kind muss in einer Kindergartengruppe mit mindestens 20 Stunden pro Woche angemeldet sein
  • Kinder müssen am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres vier bzw. fünf Jahre alt sein
  • Nicht förderbar: Kinder in Praxiseinrichtungen
  • Hauptwohnsitz des Kindes in Tirol (bei Betreuungseinrichtung im Ausland)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Eintragung der Daten in der Kinderbetreuungsdatenbank (KIBET)
  2. Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  3. Bestätigung über Erfüllung der Besuchspflicht bei Auslandsbetreuung

Beschreibung

Die Förderung Gratiskindergarten in Tirol ermöglicht eine entgeltfreie frühpädagogische Betreuung von Kindern im Alter von vier und fünf Jahren in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen. Öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sind förderberechtigt, wobei die Maßnahme thematisch den Bereichen Kinder und Jugendliche, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung zugeordnet ist. Gefördert werden rein die Kosten für den halbtägigen Besuch im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche. Die Fördermaßnahme wird als Zuschuss gewährt und deckt 100 % der anfallenden Betreuungskosten. Der Geltungszeitraum erstreckt sich vom 1. November 2022 bis zum 31. August 2027.

Die Zuwendungshöhe beträgt bis zu 900 € pro Kindergartenjahr für fünfjährige und bis zu 450 € für vierjährige Kinder, jeweils abhängig von der Besuchsdauer. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Mahlzeiten oder Spezialangebote. Fördernehmer:innen können sowohl Träger:innen von Kinderbetreuungseinrichtungen als auch Eltern von Kindern mit Hauptwohnsitz in Tirol sein, sofern diese eine Betreuungseinrichtung im Ausland besuchen. Voraussetzung ist die Anmeldung zu mindestens 20 Wochenstunden in einer Kindergartengruppe sowie das vollendete vierte oder fünfte Lebensjahr zum 31. August vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres. Zur Beantragung müssen die Daten in der Kinderbetreuungsdatenbank (KIBET) eingetragen, eine Kopie der Geburtsurkunde und gegebenenfalls eine Bestätigung über die Besuchspflicht im Ausland eingereicht werden. Anträge können fortlaufend im jeweiligen Kindergartenjahr gestellt werden.

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