Förderung Sportveranstaltung
Förderung für überregionale, nationale und internationale Sportveranstaltungen im Breiten- und Spitzensport in Niederösterreich. Anträge können laufend eingereicht werden, spätestens einen Monat vor der Veranstaltung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der anteiligen Unterstützung der Kosten für eine effektive und effiziente Umsetzung von überregionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Breiten- und Spitzensport in Niederösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Wettkampf- und Organisationskosten
- Technikkosten
- Mieten
- Sicherheitskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten der Bewerbung
- Preisgelder
- Kosten für Rahmenprogramme und Side-Events
- Kosten, die durch andere Sportförderungen des Landes bereits abgedeckt sind
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragberechtigung für NÖ Sportvereine
- Antragberechtigung für NÖ Sportverbände
- Antragberechtigung für NÖ Gemeinden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Informationsdatenblatt ‚Bewerbung Sportgroßveranstaltungen‘ (bei Sportgroßveranstaltungen)
- Veranstaltungskonzept
- Planbudget (elektronisch)
Beschreibung
Die Förderung Sportveranstaltung unterstützt NÖ Sportvereine, Sportverbände und Gemeinden bei der realisierungsstarken Durchführung von überregionalen, nationalen und internationalen Wettkämpfen im Breiten- und Spitzensport. Als Bestandteil des Sportförderangebots Niederösterreichs vermittelt das Programm Veranstalter:innen die erforderlichen Mittel, um Personalkosten, Wettbewerbsorganisation und technische Ausstattung effizient vorzubereiten. Fördergegenstand ist die anteilige Kostenübernahme zur professionellen Umsetzung von Sportveranstaltungen in von Sport Austria anerkannten Disziplinen. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit – spätestens einen Monat vor dem Event – gewährleistet eine rechtzeitige Planung und steigert die Attraktivität des Sportlandes Niederösterreich.
Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 5 % bis 20 % der anerkannten förderfähigen Kosten; bei Schwerpunktprojekten (Sportgroßveranstaltungen, Kinder- und Jugendbewerbe, Green-Event-Standards oder Kooperationsveranstaltungen) beträgt die Förderquote bis zu 33,33 %. Abgedeckte Kostenpositionen umfassen unter anderem Personalkosten, Wettkampf- und Organisationskosten, Technikkosten, Mieten, Sicherheitsdienste, medizinische Betreuung, Dopingkontrollen, Reise-, Verpflegungs- und Nächtigungskosten sowie Marketing-, Medien- und TV-Produktionen. Nicht gefördert werden etwaige Bewerbungs-, Side-Event- und Preisgeldaufwendungen oder Ausgaben, die bereits durch andere Förderprogramme abgedeckt sind. Zur Antragstellung werden das ausgefüllte Antragsformular, ein Veranstaltungskonzept, ein elektronisches Planbudget und bei Großveranstaltungen das Informationsdatenblatt “Bewerbung Sportgroßveranstaltungen” benötigt.