Zuschuss

Förderung Steirischer Schülerinnen und Schüler in der EU

Das Land Steiermark unterstützt steirische Schülerinnen und Schüler bei Exkursionen zu Einrichtungen der Europäischen Union in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Gefördert werden pauschal EUR 100 pro teilnehmende Schülerin bzw. pro teilnehmenden Schüler. Einreichungszeitraum: 01.09.2025–28.11.2025.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 28.11.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 100 € pro teilnehmender Schülerin bzw. teilnehmendem Schüler

Förderziel

Die Förderung dient der Stärkung des Europa- und Demokratiebewusstseins steirischer Schülerinnen und Schüler durch finanzielle Unterstützung von Klassenexkursionen zu Einrichtungen der Europäischen Union in Brüssel, Luxemburg und Straßburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für die Antragstellung

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung für Schulen in der Steiermark (vertreten durch die Schulleitung) und die Elternvereine von Schulen in der Steiermark (vertreten durch Vorsitzende und einen weiteren Zeichnungsberechtigten)
  • Einbettung der Reise in ein pädagogisches Konzept
  • Besuch mindestens einer Einrichtung der EU oder des Europarats
  • Keine gleichzeitige Förderung durch Erasmus+ Mobilitätsprogramme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular mit pädagogischem Konzept und Teilnehmerinnen- bzw. Teilnehmerliste
  2. Beschreibung des pädagogischen Konzepts
  3. Gesamtprogramm der geplanten Reise
  4. Auflistung der zu besuchenden EU-Einrichtungen
  5. Angaben zu vorab kalkulierten Reisekosten

Bewertungskriterien

  • Qualität und Inhalt des pädagogischen Konzepts
  • Gestaltung des Themas Europa im Unterricht
  • Sichtbarkeit des Projekts für die Schulgemeinschaft und Öffentlichkeit

Beschreibung

Das Land Steiermark fördert mit einem pauschalen Zuschuss von € 100 pro teilnehmende:r Schüler:in Exkursionen zu Einrichtungen der Europäischen Union in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Antragstellende sind steirische Schulen (vertreten durch die Schulleitung) und Elternvereine (vertreten durch Vorsitzende und eine weitere zeichnungsberechtigte Person). Die Reisen sind zwingend in ein pädagogisches Konzept einzubetten, das sich mit europäischer Integration, Entscheidungsfindungsprozessen und demokratiefördernden Inhalten auseinandersetzt. Gefördert werden ausschließlich nachgewiesene Reisekosten; Ausgaben für Antragstellung sind ausgeschlossen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Stärkung des Europa- und Demokratiebewusstseins junger Menschen in der Steiermark sowie die Förderung eines reflektierten Zugangs zu europäischen Fragestellungen.

Anträge können ausschließlich im Online-Formular zwischen 1. September 2025 und 28. November 2025 eingereicht werden. Bewertet werden die Qualität und inhaltliche Ausgestaltung des pädagogischen Konzepts, die sinnvolle Integration des Themas Europa in den Unterricht sowie die geplante Sichtbarkeit der Projekte für die Schulgemeinschaft und die Öffentlichkeit. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines First come – first served-Prinzips bis zur Budgetgrenze von € 80.000,–. Nach Abschluss der Reise sind ein detaillierter Projektbericht, eine finale Teilnehmer:innenliste und Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Präsentationen, Berichte oder Publikationen) einzureichen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Erasmus+-geförderte Mobilitäten sind von dieser Unterstützung ausgeschlossen.

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