Zuschuss

Förderung und Gestaltung des Salzburger Naturerholungsraums

Förderprogramm zur Errichtung und zum Ausbau von naturverträglichen Erholungs- und Erlebnisangeboten in Salzburg (z. B. Mountainbike-Routen, Klettergärten, Wanderwege, Leitsysteme). Laufende Antragsstellung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Erholung und Erlebnis in der Natur, zur Tourismusförderung und zur Entwicklung des ländlichen Raums in Salzburg durch den Ausbau und die Gestaltung von Mountainbike-Routen, Single-Trails, Klettergärten, Skitourenangeboten, Wander- und Schneeschuhwanderwegen sowie begleitender Infrastruktur und Leitsystemen.

Förderfähige Ausgaben

  • Tatsächliche Kosten (nachgewiesen durch Rechnungs- und Eigenleistungsbelege)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben müssen den Zielsetzungen des Zwecks dieser Förderung entsprechen.
  • Durchführung ohne Förderung muss wirtschaftlich unzumutbar sein; Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit müssen gegeben sein und Gesamtfinanzierung gesichert sein.
  • Bewilligende Stelle muss anrechenbare Kosten bewerten und plausibilisieren können.
  • Frei zugängliche und unentgeltliche Benutzbarkeit der geförderten Maßnahmen ist zu gewährleisten.
  • Alle behördlichen Genehmigungen sind vor Antragstellung einzuholen.

Beschreibung

Die Fördermaßnahme Förderung und Gestaltung des Salzburger Naturerholungsraums unterstützt öffentlich-rechtliche Institutionen, gemeinnützige Organisationen und Interessenverbände in Salzburg bei der Entwicklung naturverträglicher Freizeit- und Tourismusangebote. Orientiert an Landesstrategien mit Schwerpunkten auf Umwelt- und Naturschutz, Regionalförderung, Energieeffizienz und Klimaschutz, trägt das Programm zur Stärkung des ländlichen Raums bei. Als unbefristeter Zuschuss, gültig seit dem 1. Januar 2023, stehen kontinuierlich Mittel zur Verfügung, um Infrastruktur- und Städtebauprojekte sowie landwirtschaftsnahe Erholungsinitiativen zu realisieren. Leistungsempfänger:innen können Gebietskörperschaften, Tourismus- und Regionalverbände sowie gemeinnützige Vereine und Verbände aus Sport-, Tourismus- oder Freizeitwirtschaft sein, sofern die Förderziele erfüllt werden.


Das Angebot reicht von naturnahen Bewegungserlebnissen bis hin zu multifunktionalen Begegnungsstätten im Freiland und adressiert somit vielfältige Zielgruppen. Gefördert werden Maßnahmen wie der Ausbau von Mountainbike-Routen und Single-Trails, die Einrichtung von Klettergärten und Bouldergebieten, die Umsetzung von Skitouren- und Freerideprojekten sowie die Anlage von Winterwander- und Schneeschuhwegen. Ergänzend sind landschaftsverträgliche Infrastrukturen—beispielsweise barrierefreie Rastplätze, Kinderspiel- und Generationenparks, Lehr- und Themenpfade—sowie landesweit einheitliche Leitsysteme beantragbar. Voraussetzungen sind die wirtschaftliche Unzumutbarkeit ohne Förderung, gesicherte Gesamtfinanzierung und kostenlose Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. Sämtliche behördlichen Genehmigungen sind vor Antragstellung einzuholen. Förderfähige Ausgaben umfassen tatsächliche Kosten sowie nachgewiesene Eigenleistungen auf Basis von Rechnungs- und Leistungsbelegen. Eine kontinuierlich geöffnete Antragstellung bei der Landesforstdirektion im Amt der Salzburger Landesregierung (Abteilung 4/02) ermöglicht flexible Unterstützung für zukunftsweisende Naturerholungsprojekte.

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