Zuschuss

Förderung von Ausstellungen im Kulturbereich

Förderung von Einzelausstellungen im Kulturbereich in Niederösterreich – unabhängig vom Ausstellungsthema (ausgenommen Spezialausstellungen der Bildenden Kunst). Anträge können jederzeit gestellt werden. Gültig seit 01.01.2014.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Förderung von Ausstellungen im Kulturbereich durch Gemeinden, Vereine und Einzelpersonen in Niederösterreich zur Präsentation historischer, kulturhistorischer, lokal-regionaler oder thematisch vielfältiger Werke.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beitrag zur Erreichung der Ziele des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 und des Landeskulturkonzepts
  • Hauptwohnsitz bei natürlichen Personen bzw. Sitz bei juristischen Personen oder Durchführung des Projekts in Niederösterreich
  • Angabe und Nachweis von Eigenleistungen und Finanzierungsbeiträgen Dritter
  • Förderung nur im besonderen Interesse des Landes Niederösterreich, wenn kein direkter NÖ-Bezug vorliegt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular (pdf)
  2. Projektkalkulation (Einnahmen-Ausgaben-Rechner)
  3. Kalkulation (für bilanzierende Fördernehmer)
  4. Kostenvoranschlag einer Druckerei (bei Druckkostenzuschuss)
  5. Textprobe (bei Druckkostenzuschuss)
  6. Vereinsstatuten (bei Vereinen)
  7. Gesellschafts-/Genossenschaftsvertrag (bei Gesellschaften/Genossenschaften)

Beschreibung

Mit der fortlaufend geöffneten Zuschussförderung für Einzelausstellungen im Kulturbereich stärkt das Land Niederösterreich das kulturelle Engagement von Gemeinden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen. Gefördert werden thematisch freie Projekte (ausgenommen Spezialausstellungen der Bildenden Kunst), die historische, kulturhistorische, lokal-regionale oder divers thematische Werke präsentieren. Voraussetzung ist ein eindeutiger Niederösterreich-Bezug – sei es durch Hauptwohnsitz, Vereins- oder Projektort. Seit dem 01.01.2014 können Anträge jederzeit eingereicht werden; die Förderung erfolgt unbefristet und orientiert sich an den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 sowie des Landeskulturkonzepts.

Für die Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular sowie eine detaillierte Projektkalkulation mit Nachweis der Eigenleistungen und Finanzierungsbeiträge Dritter vorzulegen. Bei gesondertem Ansuchen um Druckkostenzuschuss werden zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Druckerei und eine Textprobe benötigt. Juristische Antragsteller:innen reichen neben den Standardunterlagen auch Vereinsstatuten beziehungsweise Gesellschafts- bzw. Genossenschaftsvertrag ein. Ausgaben für Umsatzsteuer sind nicht förderfähig, weshalb eine etwaige Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Finanzplanung zu beachten ist. Nach Realisierung der Ausstellung ist eine Abrechnung mit der Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben sowie ein statistisches Datenblatt einzureichen. Das mehrstufige Nachweisverfahren gewährleistet Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung und trägt zur Erreichung der Förderziele bei.

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